Beschluss:

1.

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Darlegungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 82 „Nördlich Güterbahnhof“ wird angenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Darlegungskonzept die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, durchzuführen.

Das Darlegungskonzept ist für die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen.

Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Darlegungskonzeptes  zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.September 2004 (BGBI. IS 2414), in der zurzeit gültigen Fassung zum Bebauungsplan Nr. 82 „Nördlich Güterbahnhof“ durchzuführen.

Zu beteiligen sind folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:

 

 

  • Wupperverband
  • BR Arnsberg Dezernat 54 (Umweltverwaltung)
  • BR Arnsberg Dezernat 22 (Kampfmittelbeseitigung)
  • Geologisches Landesamt NRW
  • Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm (AGU)
  • EN-Kreisverwaltung (Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X