Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Schwelm beschließt das Stadtentwicklungskonzept ’Zukunft Schwelm’ als strategische, fortschreibbare Handlungsgrundlage für die Stadtentwicklung bis 2020.

2.    Der Anhang zum Stadtentwicklungskonzept (Anlage 6, Übersicht Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Stadtentwicklung) wird nicht mit beschlossen, dient der Verwaltung aber als Arbeitshilfe bei der Umsetzung des StEK.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fahrplan zur stufenweisen Umsetzung der in Kapitel 5 und 6 genannten Ziele und Maßnahmen der Stadtentwicklung zu erarbeiten. Dies soll in enger Abstimmung mit dem Gremium "Stadtentwicklung | FNP-Neuaufstellung" erfolgen.

4.    Die in Kapitel 8 der Dokumentation der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und der Generation 55+ genannten Leitbilder und Handlungsempfehlungen sind bei zukünftigen Entscheidungen der Verwaltung und der Politik zu berücksichtigen.

5.    Die Verwaltung soll regelmäßig überprüfen, ob eine Fortschreibung der Basisdaten erforderlich ist. Sollten sich daraus Folgen für die Inhalte des Stadtentwicklungskonzept ergeben, ist dieses dem AUS zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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