Im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II ist der Runderlass des MWME vom 03.02.2009 mit neuen Wertgrenzen für die Vergabeverfahren für Bauleistungen (VOB) und Leistungen (VOL) in Kraft getreten.

Bei der Vergabe von Bauleistungen (VOB) ist demnach eine freihändige Vergabe bis zu einer Auftragshöhe von netto 100.000,-€ möglich (bisher 10.000,-€), eine beschränkte Ausschreibung bis zu 1 Mio € (bisher 50.000,-€).

Bei der Vergabe von Leistungen (VOL) kann wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung bis zu einer Auftragssumme von 100.000,-€ vorgenommen werden.

Diese neuen Wertgrenzen gelten für alle Vergaben bis zum 31.12.2010, nicht nur für Maßnahmen aus Konjunkturpaketen.

Diese Wertgrenzen (und verschiedene ergänzende Vorschriften zur Dokumentation) werden von den TBS in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt angewendet.