Sitzung: 24.03.2009 Verwaltungsrat TBS
Bis Ende 2007 bildete der § 45 Landesbauordnung NRW den gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit privaten Entwässerungsanlagen. Das angestrebte Ziel eines ganzheitlichen dichten Abwassersystems wurde mit dieser Regelung nicht erreicht, da die Grundstückseigentümer als Betreiber ihrer privaten Entwässerungen mit den komplexen Zusammenhängen überfordert waren.
Zu Jahresbeginn 2008 wurden die Regelungen aus dem Baurecht ins Wasserrecht,
Landeswassergesetz NRW § 61 a überführt und damit auch die Zuständigkeit
innerhalb der Kommune geändert.
Die Grundstückseigentümer müssen sowohl ihre neu gebauten als auch die bestehenden
privaten Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen. Bis
Ende 2015 sind bestehende Abwasserleitungen erstmalig zu prüfen. Für die TBS
besteht gemäß Landeswassergesetz die Verpflichtung, die Grundstückseigentümer
über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und sie hierbei zu
beraten.
Um diese Aufgabe gemeinsam besser lösen zu können, wurde Mitte 2008 das
Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung von rund 30 Abwasserbetrieben
gegründet. Ein solches Netzwerk ist aus Sicht der Betriebe unumgänglich, da die
personellen Kapazitäten für die umfangreichen Aktivitäten nur begrenzt zur
Verfügung stehen.
Das IKT als Institut für unterirdische Infrastruktur ist eine gemeinnützige
Einrichtung und moderiert das Netzwerk. Seit Februar 2009 sind die TBS Mitglied
in diesem Netzwerk, dessen Mitgliederzahl aktuell auf 43 angewachsen ist.
Derzeit werden folgende Leistungsprofile durch das IKT erarbeitet:
-Netzwerkorganisation
-Zertifizierung von Sachkundigen
-Technische und organisatorische Beratung
-Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit
-Mitarbeiterschulungen
Für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit werden die Abwasserbetriebe in den
nachstehenden Themenfeldern durch das IKT unterstützt.
-Entwurf von Flyern und Pressemitteilungen
-Vorschläge zum Umfang von Bürgerberatungen
-Internetauftritt
-Ingenieurverträge zur Bürgerberatung
Die Kosten für die Teilnahme am kommunalen Netzwerk sind abhängig von der Anzahl der Mitglieder und belaufen sich derzeit auf 6.313,- € für das Jahr 2009.
Die TBS gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren ein immenser
Arbeitsaufwand für die Bewältigung dieser Aufgabe erforderlich sein wird und
werden dem Verwaltungsrat bei Vorliegen weiterer Erkenntnisse erneut berichten.