Bis Ende 2007 bildete der § 45 Landesbauordnung NRW den gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit privaten Entwässerungsanlagen. Das angestrebte Ziel eines ganzheitlichen dichten Abwassersystems wurde mit dieser Regelung nicht erreicht, da die Grundstückseigentümer als Betreiber ihrer privaten Entwässerungen mit den komplexen Zusammenhängen überfordert waren.


Zu Jahresbeginn 2008 wurden die Regelungen aus dem Baurecht ins Wasserrecht, Landeswassergesetz NRW § 61 a überführt und damit auch die Zuständigkeit innerhalb der Kommune geändert.


Die Grundstückseigentümer müssen sowohl ihre neu gebauten als auch die bestehenden privaten Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen. Bis Ende 2015 sind bestehende Abwasserleitungen erstmalig zu prüfen. Für die TBS besteht gemäß Landeswassergesetz die Verpflichtung, die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und sie hierbei zu beraten.

Um diese Aufgabe gemeinsam besser lösen zu können, wurde Mitte 2008 das Kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung von rund 30 Abwasserbetrieben gegründet. Ein solches Netzwerk ist aus Sicht der Betriebe unumgänglich, da die personellen Kapazitäten für die umfangreichen Aktivitäten nur begrenzt zur Verfügung stehen.
Das IKT als Institut für unterirdische Infrastruktur ist eine gemeinnützige Einrichtung und moderiert das Netzwerk. Seit Februar 2009 sind die TBS Mitglied in diesem Netzwerk, dessen Mitgliederzahl aktuell auf 43 angewachsen ist.


Derzeit werden folgende Leistungsprofile durch das IKT erarbeitet:

-Netzwerkorganisation

-Zertifizierung von Sachkundigen

-Technische und organisatorische Beratung

-Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit

-Mitarbeiterschulungen


Für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit werden die Abwasserbetriebe in den nachstehenden Themenfeldern durch das IKT unterstützt.

-Entwurf von Flyern und Pressemitteilungen

-Vorschläge zum Umfang von Bürgerberatungen

-Internetauftritt

-Ingenieurverträge zur Bürgerberatung

 

Die Kosten für die Teilnahme am kommunalen Netzwerk sind abhängig von der Anzahl der Mitglieder und belaufen sich derzeit auf 6.313,- € für das Jahr 2009.


Die TBS gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren ein immenser Arbeitsaufwand für die Bewältigung dieser Aufgabe erforderlich sein wird und werden dem Verwaltungsrat bei Vorliegen weiterer Erkenntnisse erneut berichten.