Sitzung: 26.03.2009 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter
Vorlage: 055/2009
Die einzelnen Fraktionen tragen ihre Stellungnahmen zum Haushaltsplan 2009 vor.
In diesem Zusammenhang werden verschiedene Themenschwerpunkte erneut angesprochen, die bereits im Hauptausschuss erörtert worden sind.
Unter anderem erläutert Herr Gießwein nochmals die Notwendigkeit Kenn- und Messzahlen weiter auszugestalten.
Herr Voß ergänzt zur Diskussion im Hauptausschuss zur Gewinnausschüttung Sparkasse, dass diese im Zusammenhang der Haushaltskonsolidierung geprüft werden müsse. Durch das neue Sparkassengesetz sei die Eigentümerstruktur geklärt.
Weiter führt Herr Voß aus, dass das Innenministerium neue Handlungsanweisungen für Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung erarbeitet habe. Nach diesen Handlungsanweisungen seien nur noch Kreditaufnahmen in Höhe von 2/3 der ordentlichen Tilgung möglich, so dass gegebenenfalls Investitionsmaßnahmen geschoben werden müssten.
Herr Schwunk rügt, dass für 2009 im Wirtschaftsplan der TBS 20.000 € für ein „Gesundheits- und Wellnessprogramm“ vorgesehen seien. Herr Voß weist darauf hin, dass diese Ausgabeposition im Verwaltungsrat der TBS nicht kritisiert worden sei. Sie fördere die Gesunderhaltung insbesondere der gewerblichen Mitarbeiter. Es werde darüber nachgedacht, bei Erfolg auch für die städtischen Mitarbeiter ein vorbeugendes Gesundheitsprogramm einzuführen.
Der vor Beschlussfassung in der Sitzung abgeänderte
Ablaufplan ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
- Beschluss
über den Stellenplan 2009 mit Anlagen.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 1: |
einstimmig: |
X |
- Der
Entwurf des Haushaltsplanes 2009 ist gemäß Anlage 2 (der Sitzungsvorlage
055/2009) für die Jahre 2009 und folgende Planjahre anzupassen.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 2: |
einstimmig: |
X |
- Für
das Haushaltsjahr 2009 wird unter Berücksichtigung der 1. bis 3.
Änderungsliste und der Einzelbeschlüsse zu den Ziffern 2.1, 2.2 und 3.11
folgende Haushaltssatzung erlassen:
Für das Haushaltsjahr 2009
wird unter Berücksichtigung der 1. – 3. Änderungsliste und der Einzelbeschlüsse
zu den Ziffern 2.1, 2.2 und 3.11 (des Ablaufplanes) folgende Haushaltssatzung
erlassen:
Haushaltssatzung
der Stadt Schwelm für das
Jahr 2009
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666) in der zur
Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Schwelm mit Beschluss vom
26.03.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Schwelm
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 51.311.277 EUR
dem
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 60.931.154 EUR
im Finanzplan mit
dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 49.448.527 EUR
dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 55.995.025 EUR
mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.084.950 EUR
mit dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 5.250.100 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
1.167.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in
künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf 604.500 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der
Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 4.278.993 EUR
und die Verringerung der
allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 5.340.884 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die
zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, ist für
das Haushaltsjahr 2009 wie folgt
festgesetzt worden: 55.000.000 EUR
§ 6
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt worden:
1.
Grundsteuer
1.1 für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 192
v.H.
1.2
für
die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 395
v.H.
2. Gewerbesteuer
auf 450 v.H.
§ 7
Haushaltssicherungskonzept
- wird
nachgereicht-
§ 8
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 10.000 €
überschreiten.
Diese Wertgrenzen gelten auch für
über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen.
Ausgenommen von dieser Regelung
sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, deren
Finanzierung in voller Höhe durch zusätzliche, nicht im Haushaltsplan
veranschlagte Erträge und Einzahlungen gedeckt werden.
Bei baulichen oder sonstigen Sicherungsmaßnahmen
an Schwelmer Schulen gilt im Einzelfall eine Wertgrenze von 50.000 €.
§ 9
1.
Soweit
im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen
freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt
werden.
2.
Soweit
im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, sind
freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in Stellen
niedrigerer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen umzuwandeln.
§10
Die Wertgrenze für die Veranschlagung
und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen ist auf 10.000 € festgesetzt
worden.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 3: |
einstimmig: |
X |
|
dafür |
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|
dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
4 |
- Die
TBS werden beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm
veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der
ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 4: |
einstimmig: |
X |