Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Die einzelnen Fraktionen tragen ihre Stellungnahmen zum Haushaltsplan 2009 vor.

 

In diesem Zusammenhang werden verschiedene Themenschwerpunkte erneut angesprochen, die bereits im Hauptausschuss erörtert worden sind.

Unter anderem erläutert Herr Gießwein nochmals die Notwendigkeit Kenn- und Messzahlen weiter auszugestalten.

Herr Voß ergänzt zur Diskussion im Hauptausschuss zur Gewinnausschüttung Sparkasse, dass diese im Zusammenhang der Haushaltskonsolidierung geprüft werden müsse. Durch das neue Sparkassengesetz sei die Eigentümerstruktur geklärt.

Weiter führt Herr Voß aus, dass das Innenministerium neue Handlungsanweisungen für Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung erarbeitet habe. Nach diesen Handlungsanweisungen seien nur noch Kreditaufnahmen in Höhe von 2/3 der ordentlichen Tilgung möglich, so dass gegebenenfalls Investitionsmaßnahmen geschoben werden müssten.

 

Herr Schwunk rügt, dass für 2009 im Wirtschaftsplan der TBS 20.000 € für ein „Gesundheits- und Wellnessprogramm“ vorgesehen seien. Herr Voß weist darauf hin, dass diese Ausgabeposition im Verwaltungsrat der TBS nicht kritisiert worden sei. Sie fördere die Gesunderhaltung insbesondere der gewerblichen Mitarbeiter. Es werde darüber nachgedacht, bei Erfolg auch für die städtischen Mitarbeiter ein vorbeugendes Gesundheitsprogramm einzuführen.


Der vor Beschlussfassung in der Sitzung abgeänderte Ablaufplan ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Beschluss:

 

 

  1. Beschluss über den Stellenplan 2009 mit Anlagen.



Abstimmungsergebnis zu Punkt 1:

einstimmig:

X



  1. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2009 ist gemäß Anlage 2 (der Sitzungsvorlage 055/2009) für die Jahre 2009 und folgende Planjahre anzupassen.


Abstimmungsergebnis zu Punkt 2:

einstimmig:

X



  1. Für das Haushaltsjahr 2009 wird unter Berücksichtigung der 1. bis 3. Änderungsliste und der Einzelbeschlüsse zu den Ziffern 2.1, 2.2 und 3.11 folgende Haushaltssatzung erlassen:



Für das Haushaltsjahr 2009 wird unter Berücksichtigung der 1. – 3. Änderungsliste und der Einzelbeschlüsse zu den Ziffern 2.1, 2.2 und 3.11 (des Ablaufplanes) folgende Haushaltssatzung erlassen:

Haushaltssatzung

 

der Stadt Schwelm für das Jahr 2009

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Schwelm mit Beschluss vom 26.03.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Schwelm voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

                        dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                                                                       51.311.277    EUR

 

                        dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                                                       60.931.154    EUR

 

im Finanzplan mit

                        dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          49.448.527    EUR

 

                        dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                         55.995.025    EUR

 

mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                          4.084.950    EUR

 

mit dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                          5.250.100    EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf                                            1.167.000      EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen

Jahren erforderlich ist, wird auf                                                                                                                                                       604.500       EUR

festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf                                                   4.278.993      EUR

 

und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf                                       5.340.884      EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, ist für            

das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt worden:                                                                                                              55.000.000    EUR

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt worden:

 

1.         Grundsteuer

 

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                                                                                                                                    

            (Grundsteuer A) auf                                                                                                                                                                                    192 v.H.

 

1.2         für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                                                                                                                                    395 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                                                                                                          450 v.H.

 

§ 7

 

Haushaltssicherungskonzept

- wird nachgereicht-

 

§ 8

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 10.000 € überschreiten.

Diese Wertgrenzen gelten auch für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, deren Finanzierung in voller Höhe durch zusätzliche, nicht im Haushaltsplan veranschlagte Erträge und Einzahlungen gedeckt werden.

Bei baulichen oder sonstigen Sicherungsmaßnahmen an Schwelmer Schulen gilt im Einzelfall eine Wertgrenze von 50.000 €.

 

§ 9

 

1.    Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.

2.    Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, sind freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in Stellen niedrigerer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen umzuwandeln.

 

§10

 

Die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen ist auf 10.000 € festgesetzt worden.



Abstimmungsergebnis zu Punkt 3:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

4



  1. Die TBS werden beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung durchzuführen.


Abstimmungsergebnis zu Punkt 4:

einstimmig:

X