Sitzung: 27.03.2025 Finanzausschuss
Herr Klann berichtet ?ber den Sachstand zur Grundsteuerreform. Mit Datum vom 28.02.2025 wurden die Grundsteuerbescheide mit differenziertem Hebesatz an die Eigent?mer versandt. In den beiden darauffolgenden Wochen sind hier pro Tag ca. 60 Anrufe eingegangen, danach wurde es kontinuierlich weniger. Insgesamt sind bis heute ungef?hr 800 Anrufe eingegangen, von denen rund 70% f?r das Finanzamt bestimmt waren. Bei den f?r die Stadt bestimmten Anrufen handelt es sich um Anliegen, die jedes Jahr nach Versand der Bescheide aufkommen, bspw. Nachfragen bzgl. Lastschriftmandaten oder allgemeinen Fragen zur Grundsteuer und deren Berechnung.
Weiter f?hrt Herr Klann aus, dass bereits 71 Widerspr?che eingegangen sind. Davon beziehen sich 29 Widerspr?che auf die Differenzierung und den damit verbundenen h?heren Hebesatz, die anderen Widerspr?che beziehen sich auf Sachverhalte, die in der Zust?ndigkeit des Finanzamtes liegen. Die Stadt hat mit der Bearbeitung der Widerspr?che begonnen, dies wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Frau Mollenkott informiert ?ber die aktuelle Haushaltssituation. Die Veranlagung der Gewerbesteuer verl?uft eher zur?ckhaltend. Sie betont, dass es nach 2,5 Monaten zu fr?h ist, hier eine eindeutige Tendenz festzulegen. Da die Gewerbesteuer in den Punkten Vorauszahlungen sowie Abrechnung der Vorjahre hinter den Erwartungen zur?ckbleibt, wird davon abgesehen, im Ergebnisplan pauschal das n?chste Quartal freizugeben. Die Freigabe von weiteren Haushaltsmitteln erfolgt mit bedarfsorientierten Einzelfreigaben. Die Auswertung des Controlling-Berichts bleibt abzuwarten.
Zur Altschuldenhilfe f?hrt die K?mmerin aus, dass das Landeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen beschlossen hat. Dieser Entwurf wird nun in die sogenannte Verb?ndeanh?rung gegeben. Das Land stellt f?r die Umsetzung eine Viertelmilliarde Euro zur Verf?gung. Dabei sollen bis zu 50 % des gemeldeten und gepr?ften Gesamtvolumens der als ?berm??ig geltenden kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquidit?tssicherung zum Stichtag 31.12.2023 in die Schuld des Landes NRW ?bergehen. Voraussetzung f?r die Teilnahme an diesem Programm ist, dass die Kommune ein Wirtschaftsunternehmen beauftragt, das den Bestand an Liquidit?tskrediten ?berpr?ft und ein entsprechender Ratsbeschluss zur Teilnahme vorliegt.
Der St?dte- und Gemeindebund hat als grobe Orientierung eine erste Simulationsrechnung mit Zahlen von IT-NRW herausgegeben. Demnach wurden f?r Schwelm Verbindlichkeiten in H?he von 45,6 Mio. ? zu Grunde gelegt, die sich auch mit unseren eigenen Auswertungen decken. Bei einer Mindestentschuldungsquote von 41,2 % erg?be sich eine einmalige Altschuldenentlastung von rund 17,6 Mio. ?. Dies ist jedenfalls der Stand, der der Stadt vom St?dte- und Gemeindebund mitgeteilt wurde.
