Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Beschluss:

Die nachstehend aufgeführten Straßen und Wege sollen durch Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße als Gemeindestraßen in der Straßenbaulast der Stadt Schwelm erhalten, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW):

 

1.   Akazienstraße im Abschnitt zwischen den Grundstücken Nr. 35 und Nr. 56 einschließlich

Wendeplatz als verkehrsberuhigter Bereich.

2.    Fußwegabschnitte abzweigend vom Wendeplatz der Akazienstraße

a.    in südwestlicher Richtung zwischen den Garagenhöfen

b.    in östlicher Richtung ab Grundstück Nr. 54 bis Ausbauende vor Haus Nr. 52

c.    in südl. Richtung bis Anfang Haus Nr. 34 (Treppenweg)

mit der Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr.

 

Die genaue Abgrenzung der vorstehend beschriebenen Verkehrsflächen ergibt sich aus dem der Verwaltungsvorlage-Nr. 030/2009 als Anlage beigefügten Lageplan.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X