Beschluss:

 

1.    Der Stellungnahme des Geologischen Dienstes wird gefolgt. 
In der Begründung zum FNP wird darauf hingewiesen, dass das Gewerbegebiet G1 Linderhausen Mitte im Bereich verkarstungsfähigen Gesteins liegt und bei der Entwicklung des Gebietes entsprechende Bodenuntersuchungen erforderlich sind.

 

2.    Der Stellungnahme des LWL Archäologie wird nur in Teilen gefolgt.  
Nach Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Schwelm hat sich ergeben, dass nicht alle vom LWL aufgeführten Bodendenkmäler in die Denkmalliste eingetragen wurden und somit auch keine Denkmäler i.S. des DSchG NRW sind. Nur folgende, in die Denkmalliste eingetragene Bodendenkmäler werden in einer Beikarte „Denkmäler“ zum FNP dargestellt:
Aktenzeichen:               Kurzansprache:      
4709,10                           Haus Martfeld          
4709,14                           Christuskirche
4709,16                           Hohlweg Winterberg          
4709,17                           Hohlwege (Kölner Straße)
4709,19                           Hohlwege (Kölner Straße)
4709,20                           Hohlwege (Kölner Straße)
4709,21                           Landwehr an der Grenze zu Ennepetal

 

3.    Der Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde des ENK wird gefolgt.   
Die absehbaren Konflikte werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Ebenso findet der Abstandserlass Berücksichtigung in der Begründung zum FNP.

 

4.    Der Stellungnahme des EBA wird nicht gefolgt.   
Diese Stellungnahme bezieht sich insb. auf den Bahnhof Loh, der bereits in der 19. Änderung des FNP nicht mehr als Bahnfläche dargestellt wird. Die Umsetzung des Bebauungsplanes kann erst nach der noch ausstehenden Freistellung erfolgen.       
In der Begründung zum FNP wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei der Überplanung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn vorab eine Freistellung nach § 23 AEG erforderlich ist.

 

5.    Der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des ENK wird gefolgt.       
Es wird in der Begründung zum FNP darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Niederschlagswasser im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu regeln ist.

 

6.    Der Stellungnahme der Stadt Gevelsberg wird nicht gefolgt.   
Der Verlauf der neuen B 483 ist noch nicht bekannt. Bisher wurde nur ein Suchraum im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) definiert (Stand 15.02.2008, Anlage 9). In der Begründung zum FNP wird dieser Suchraum mit dem Hinweis aufgenommen, dass bei Vorhaben in diesem Bereich Straßen.NRW im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren für die B 483n zu beteiligen ist.

 

7.    Der Stellungnahme der Firma PLEdoc wird gefolgt.       
Die Ferngasleitung 15/25/1 an der Stadtgrenze zu Wuppertal wird nicht mehr dargestellt.

 

8.    Der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West wird nicht gefolgt.  
Im neuen FNP werden keine Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt.

 

9.    Der Stellungnahme der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice wird gefolgt.         
Die bestehenden Hochspannungsfreileitungen und Umspannanlagen werden im neuen FNP dargestellt.

 

10. Der Stellungnahme der Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) Bergbau und Energie in NRW wird gefolgt.        
In der Begründung zum FNP darauf hingewiesen, dass eine detaillierte Darstellung der bergbaulichen Verhältnisse im nachgeordneten Verfahren der Bebauungsplanung erfolgt.

 

11. Die Stellungnahme der Stadt Wuppertal wird nicht berücksichtigt, da dass Gewerbegebiet G 2 Linderhausen West nicht im neuen FNP dargestellt wird.

 

12. Der Stellungnahme des Regionalforstamtes Ruhrgebiet wird nur in Teilen gefolgt.           
Die in der Forstbetriebskarte Schwelm dargestellten Waldflächen werden in den neuen FNP übernommen.   
Der Anregung, die Flächen Nr. 1, 2, 4, 5 und 7 im neuen FNP als Waldflächen darzustellen wird nicht gefolgt.   
Der Anregung, die Flächen Nr. 3 und 6 im neuen FNP als Waldflächen darzustellen wird gefolgt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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