Beschlussvorschlag:

1.    Gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September  2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 „Kaiserstraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe über umweltbezogenen Informationen nach § 3 (2) S. 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB wird abgesehen. § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Schwelm, Flur 20, Flurstücke 441, 554, 602 und 603. Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf und die dazugehörige Entwurfsbegründung sind für die Dauer von zwei Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung, Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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