Frau Mollenkott berichtet ?ber den aktuellen Sachstand der Grundsteuerreform: Durch das Finanzamt erh?lt die Stadt weiterhin kontinuierlich neue Messbetragsmeldungen f?r 2025. Im Vergleich zum Finanzausschuss vor der Sommerpause, bei dem die eigenen Berechnungen einen aufkommensneutralen Hebesatz von 964 Punkten ergaben, liegt der Hebesatz nach eigenen Berechnungen mittlerweile bei 998 Punkten.

?ber das Land ist Mitte Juni eine landesweite Ver?ffentlichung aufkommensneutraler Hebes?tze erfolgt, die f?r die Stadt Schwelm einen einheitlich aufkommensneutralen Hebesatz von 993 Punkten bei der Grundsteuer B vorsieht.

Bei Anwendung eines differenzierten Hebesatzes f?r Wohngrundst?cke und Nichtwohngrundst?cke l?ge der Hebesatz f?r Wohngrundst?cke bei 769 Punkten und bei den Gewerbegrundst?cken bei 1.744 Punkten. Hierzu soll es seitens des Landes im September nochmal neue differenzierte Hebes?tze geben, die die aktuellen Messbetragsentwicklungen ber?cksichtigen.

Inzwischen ist es m?glich im Finanzprogramm der Stadt nach den verschiedenen Grundst?cksarten zu filtern. Hierbei hat sich gezeigt, dass eine Differenzierung bei den Hebes?tzen durchaus Sinn machen k?nnte, da dies zu einer gleichm??igeren Aufkommensverteilung bei der Grundsteuer B f?hren w?rde.

Zur verfassungsrechtlichen Einsch?tzung der differenzierten Hebes?tze soll eine vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Expertise Anfang September vorliegen.

Die Stadt w?rde die weiteren Entwicklungen abwarten und den Ausschuss auf dem Laufenden halten.

Der B?rgermeister stellt Herrn Klann, den neuen Leiter der K?mmerei, vor. Herr Klann befasst sich seitens der Stadt ausgiebig mit der Grundsteuerreform.

Herr Langhard erg?nzt, dass die Tendenz dahin geht, auf den differenzierten Hebesatz abzustellen. Hierzu soll jedoch das Gutachten, welches das Land in Auftrag gibt sowie das Gutachten des St?dte- und Gemeindebunds abgewartet werden. Herr Langhard beabsichtigt den Ausschuss rechtzeitig im Herbst zu informieren, damit die daraus folgende Hebesatzsatzung diskutiert werden kann.

Herr Schwunk (FDP) merkt an, dass es sich bei der Grundsteuerreform um ein b?rokratisches Monster handelt. Der differenzierte Hebesatz stelle rechtliche Risiken dar, die eine Angriffsfl?che f?r Einspr?che der B?rger bietet.

Herr Kranz (SWG/BfS) sieht die Zeitschiene kritisch an. Er fragt, was unter der gleichm??igen Verteilung zu verstehen ist.

Frau Mollenkott erkl?rt, dass es eklatante Unterschiede zwischen Gewerbe- und Wohngrundst?cken gibt, dessen Spanne durch die differenzierten Hebes?tze angeglichen werden.

Herr Langhard erg?nzt, dass die Fristen nicht von der Verwaltung vorgegeben werden und die Stadt nicht stumpf die Vorgaben des Landes ?bernehmen m?chte, sondern die Gutachten abwartet. Gegebenenfalls ist eine Nachsteuerung der Hebes?tze zum 30.06.2025 notwendig.

Herr Gie?wein (Gr?ne) merkt an, dass alle mit der Situation unzufrieden sind. Man kann dem B?rger trotz aller Bedingungen seitens der Regierung nur versprechen, die aktuelle Zahllast ?hnlich wie aktuell zu halten. Dies gibt dem B?rger Sicherheit, ohne Angst zu verbreiten.

Frau Dr. Hortolani (SPD) begr??t sehr, dass alles m?gliche versucht wird, die Verteilung so gerecht wie m?glich zu halten.