Sitzung: 03.03.2009 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 005/2009
Beschlussvorschlag:
1. Der
Stellungnahme des Geologischen Dienstes wird gefolgt.
In der Begründung zum FNP wird darauf hingewiesen, dass das Gewerbegebiet G1
Linderhausen Mitte im Bereich verkarstungsfähigen Gesteins liegt und bei der
Entwicklung des Gebietes entsprechende Bodenuntersuchungen erforderlich sind.
2. Der
Stellungnahme des LWL Archäologie wird nur in Teilen gefolgt.
Nach Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Schwelm hat sich ergeben,
dass nicht alle vom LWL aufgeführten Bodendenkmäler in die Denkmalliste
eingetragen wurden und somit auch keine Denkmäler i.S. des DSchG NRW sind. Nur
folgende, in die Denkmalliste eingetragene Bodendenkmäler werden in einer
Beikarte „Denkmäler“ zum FNP dargestellt:
Aktenzeichen: Kurzansprache:
4709,10 Haus
Martfeld
4709,14 Christuskirche
4709,16 Hohlweg
Winterberg
4709,17 Hohlwege
(Kölner Straße)
4709,19 Hohlwege
(Kölner Straße)
4709,20 Hohlwege
(Kölner Straße)
4709,21 Landwehr
an der Grenze zu Ennepetal
3. Der
Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde des ENK wird gefolgt.
Die absehbaren Konflikte werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Ebenso findet der Abstandserlass Berücksichtigung in der Begründung zum FNP.
4. Der
Stellungnahme des EBA wird nicht gefolgt.
Diese Stellungnahme bezieht sich insb. auf den Bahnhof Loh, der bereits in der
19. Änderung des FNP nicht mehr als Bahnfläche dargestellt wird. Die Umsetzung
des Bebauungsplanes kann erst nach der noch ausstehenden Freistellung erfolgen.
In der Begründung zum FNP wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei der
Überplanung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn vorab eine Freistellung nach §
23 AEG erforderlich ist.
5. Der
Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des ENK wird gefolgt.
Es wird in der Begründung zum FNP darauf hingewiesen, dass der Umgang mit
Niederschlagswasser im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu regeln ist.
6. Der
Stellungnahme der Stadt Gevelsberg wird nicht gefolgt.
Der Verlauf der neuen B 483 ist noch nicht bekannt. Bisher wurde nur ein
Suchraum im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) definiert (Stand
15.02.2008, Anlage 9). In der Begründung zum FNP wird dieser Suchraum mit dem
Hinweis aufgenommen, dass bei Vorhaben in diesem Bereich Straßen.NRW im
Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren für die B 483n zu
beteiligen ist.
7. Der
Stellungnahme der Firma PLEdoc wird gefolgt.
Die Ferngasleitung 15/25/1 an der Stadtgrenze zu Wuppertal wird nicht mehr
dargestellt.
8. Der
Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West wird nicht gefolgt.
Im neuen FNP werden keine Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt.
9. Der
Stellungnahme der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice wird gefolgt.
Die bestehenden Hochspannungsfreileitungen und Umspannanlagen werden im neuen
FNP dargestellt.
10. Der
Stellungnahme der Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg (BRA)
Bergbau und Energie in NRW wird gefolgt.
In der Begründung zum FNP darauf hingewiesen, dass eine detaillierte
Darstellung der bergbaulichen Verhältnisse im nachgeordneten Verfahren der
Bebauungsplanung erfolgt.
11. Die Stellungnahme der Stadt Wuppertal wird nicht berücksichtigt, da dass Gewerbegebiet G 2 Linderhausen West nicht im neuen FNP dargestellt wird.
12. Der
Stellungnahme des Regionalforstamtes Ruhrgebiet wird nur in Teilen
gefolgt.
Die in der Forstbetriebskarte Schwelm dargestellten Waldflächen werden in den
neuen FNP übernommen.
Der Anregung, die Flächen Nr. 1, 2, 4, 5 und 7 im neuen FNP als Waldflächen
darzustellen wird nicht gefolgt.
Der Anregung, die Flächen Nr. 3 und 6 im neuen FNP als Waldflächen darzustellen
wird gefolgt.
Protokollnotiz:
Herr Nockemann (CDU) weist darauf hin, dass die unter Punkt 9 genannten Hochspannungsfreileitungen und Umspannanlagen des RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice seiner Kenntnis nach nicht mehr in Betrieb sind. Die Verwaltung wird den Sachverhalt durch Rückfrage bei RWE prüfen und dann entsprechend berichten.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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