Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Es wird beschlossen die Kaiserstr. 69 weiterhin als Gemeinschaftsunterkunft für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung zu nutzen. Die Nutzung der Kurfürstenstr. 23 a und b zur Unterbringung von Flüchtlingen soll geprüft und wenn möglich vorbereitet werden.

 

Die noch nicht verausgabten Landesmittel für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete sollen für die Instandsetzung und bessere baulichen Untergliederung der Objekte zur Verfügung gestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

224/2023