Sitzung: 22.02.2024 Rat der Stadt Schwelm
Aktion Let’s Europe
Herr Langhard berichtet, dass man als Stadtverwaltung die RVR-Kampagne LET’S EUROPE
des Regionalverbandes Ruhr
unterstütze. Der RVR wolle damit in der aktuellen Kriegs- und Krisensituation
die Bedeutung des geeinten
Europas für unsere Region und unsere Lebenswirklichkeiten deutlich
machen und sich mit den Partnern für den Erhalt von Frieden, Freiheit, Demokratie und Toleranz einsetzen. Die Kampagne sei
Ausdruck gelebter Vielfalt.
Sie wolle vor allem junge
Menschen dafür sensibilisieren, dass es sich lohne, sich auch in Zukunft für ein Europa der
offenen Grenzen und des solidarischen Miteinanders zu engagieren.
Mitarbeitende der Verwaltung, darunter auch Auszubildende, und der
Bürgermeister hätten gemeinsam ein Zeichen für die Europawahl am 9. Juni
gesetzt, indem sie mit Sprühkreide und Schablone vor dem Rathauseingang den
Slogan „Let’s Europe“ als Schriftzug auf den Gehsteig aufgebracht haben.
Internationaler Tag gegen
Rassismus
Herr Langhard informiert über die
geplante Veranstaltung des Integrationsrates Schwelm, der zum Internationalen
Tag gegen Rassismus am 23.03.2024 ein gemeinsames Abendessen mit Fastenbrechen
anbiete.
Aktuelle Haushaltssituation
Frau Mollenkott teilt mit, dass
bereits bekannt sei, dass die Verwaltung beabsichtige den Haushaltsplanentwurf
2024/2025 am 21.03.2024 in den Rat einzubringen und am 13.06.2024 zu
verabschieden. Vorab wolle sie über den Sachstand informieren.
Es sei geplant, Änderungen zum 3.
NKF-Weiterentwicklungsgesetz und ggf. auch die Kommunalhaushaltsverordnung in
den Etatentwurf einfließen zu lassen. Bisher liege jedoch nur der
Gesetzesentwurf zum 3. NFK-Weiterentwicklungsgesetz vor und noch keine
Anpassungen der Kommunalhaushaltsverordnung. Sie berichtet auch, dass man auf
Basis der bekannten Unterlagen einen Haushaltsentwurf erstellt habe. Aufgrund
der vorhandenen Rahmenbedingungen müsse man dringend ein
Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Man werde dabei den maximalen Konsolidierungszeitraum von 10 Jahren, somit
bis 2034 ausschöpfen, um den Haushaltsausgleich darstellen zu können.
Herr Langhard teilt mit, dass er in der letzten Woche in Gesprächen
mitbekommen habe, dass viele umliegenden Städte von ähnlichen Situationen
betroffen seien.
Freigabe von Einbahnstraßen
Herr Kauke berichtet, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in der Fassung vom 8. November 2021 zu
Zeichen 220 StVO (Einbahnstraße) regele, dass in Einbahnstraßen, in denen die
zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h betrage, Radverkehr in
Gegenrichtung zugelassen werden solle, wenn
-
eine
ausreichende Begegnungsbreite vorhanden sei,
-
die
Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen
übersichtlich sei,
-
für
den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich sei, ein
Schutzraum angelegt werde.
Eine politische Beschlussfassung zur Öffnung von Einbahnstraßen wäre
nach diesen Verwaltungsvorschriften nicht erforderlich.
Die bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt
06) regle unter der Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben eine
Führung des Radverkehrs entgegen Einbahnstraßen unter planerischen und
entwurfstechnischen Gesichtspunkten.
Dazu gäbe es noch die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA). Sie
verweisen inhaltlich ebenfalls auf die StVO-Regelungen und die Vorgaben der
RASt 06. Sie konkretisieren die Aussagen im Hinblick auf die Einsatzbedingungen
von Radverkehrsführungen und bieten somit eine weitere Grundlage für die
Planung, den Entwurf, sowie den Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen und
somit auch für eine Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in der
Gegenrichtung.
Diese technischen Voraussetzungen seien bei
-
Planung
und Neubau von Straßen,
-
Einrichtung
von Einbahnstraßen im Straßenbestand sowie
-
bei
bestehenden Einbahnstraßen
zunächst durch die Verkehrsplanung zu prüfen. Die Straßenverkehrsbehörde
ordnet abschließend die erforderliche Zusatzbeschilderung „Radfahrer im
Gegenverkehr“ und „Radfahrer frei“ an. Die benannten Zusatzzeichen schließen
auch den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen nach Maßgabe der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ein, ohne dass diese Verkehrsart als
Sinnbild auf dem Zusatzzeichen erscheint.
Schlaglöcher in Schwelm
Herr Schweinsberg teilt mit, dass
Schlaglöcher von Land auf Land ab gerade ein echtes
Ärgernis seien und Schwelm mache da keine Ausnahme. Hier sei die Lage aber
weder besser noch schlechter als in anderen Städten.
Damit wolle man das keinesfalls verharmlosen, sondern nur dem Anschein entgegentreten,
dass wir hier eine Sondersituation hätten.
Als Indiz dafür mag dienen, dass Radio EN sich mit einer gleichlautenden
Anfrage an alle Städte im Kreis gewandt habe.
Aus Sicht unserer Kollegen im Team Kunze stelle sich der Sachverhalt
allgemein und in Schwelm folgender Maßen dar:
Grund für die dieses Jahr sehr stark ausgefallenen Straßenschäden seien
unter anderem die länger anhaltenden Frostperioden, sowie der häufige Einsatz
von Schneeketten bei Großfahrzeugen.
Die Schäden werden durch regelmäßige Fahrbahn- und Gehwegkontrollen
aufgenommen.
Eine Instandsetzung solle möglichst wirtschaftlich erfolgen, wodurch je
nach Schwere der Beschädigung, die Instandsetzung durch externe
Unterhaltungsfirmen notwendig werde. Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen und/oder
Instandsetzungen erfolgen durch den Außendienst des Straßenbaus, soweit es die
Personalstärke zulässt.
Bürgerinnen und Bürger können sich gerne per Mail an
strassenbau@schwelm.de wenden.
Konkret sei zurzeit die Fa. Neveling im Stadtgebiet unterwegs, um die
Schäden zu beheben.
Zu der Frage 2 der BIZ Fraktion vom 17.02.24 könne dem Grunde nach
ausgeführt werden, dass die dort angeregten Dinge wünschenswert, aber in der
aktuellen HH-Planung und Situation nicht umzusetzen sei. Die Frage 1 und 3
sei durch die Ausführungen beantwortet.
Frauentag am
08.03.2024
Frau Steger informiert darüber, dass am Freitag 8. März 2024 die
Gleichstellungsbeauftragten des Südkreises in Kooperation mit der VHS EN-Süd in
diesem Jahr nach Ennepetal ins Mehrgenerationenhaus (Gasstr. 10, 58256
Ennepetal) einladen.
17:30 Uhr: Einlass. Zeit zum Austausch und zum Netzwerken
18:30 Uhr: Beginn Bühnenprogramm mit der Improvisationskünstlerin Anja
Balzer unter dem Motto: Lachen – Staunen – Umdenken.
Karten kosten 5,00 € im Vorverkauf (www.vhs-en-sue.com) und 7:00 € an der
Abendkasse.
Sie berichtet weiter, dass im Rahmen des Internationalen Frauentags ein
bewährtes Schwelmer Format, das über viele Jahre in Schwelm Frauen in ihrer
Vielfalt und Diversität verbunden habe, reaktiviert werde. „Das Frauen-Cafe
2.0“ lädt Frauen am 15.03.2024 unter dem Motto „Die Welt zu Gast im Frauencafé
Schwelm“ ab ca. 14 Uhr in die Stadtbücherei, Kulturhaus, Römerstr. 10 ein.
Einladung und Bekanntmachung werde man über die Homepage und sozialen
Netzwerke bekannt geben.
Sie berichtet zudem, dass das Gleichstellungsministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen am 5.März 2024 um 16:00 Uhr zur Veranstaltung „Banden
bilden – Bühnen bieten - Mehr Frauen in die Politik!“ einlädt.
Im Rahmen des Internationalen Frauentags soll es um die Fragen gehen:
·
Wie kann es uns gemeinsam mit
den Akteur*innen vor Ort gelingen, Lust auf Politik zu machen?
·
Welche guten Beispiele gibt
es bereits im Land?
·
Wie kann man die Hürden
abbauen, die Frauen ein politisches Engagement erschweren oder sie ganz davon
abhalten?
Eine Teilnahme sei persönlich vor Ort in Düsseldorf möglich (Dr.
Thompson´s Seifenfabrik Erkrather Straße 230 / Gebäude 232, 40233 Düsseldorf).
Alternativ könne die Veranstaltung im Livestream verfolgt werden.