Aktion Let’s Europe

 

Herr Langhard berichtet, dass man als Stadtverwaltung die RVR-Kampagne LET’S EUROPE des Regionalverbandes Ruhr unterstütze. Der RVR wolle damit in der aktuellen Kriegs- und Krisensituation die Bedeutung des geeinten Europas für unsere Region und unsere Lebenswirklichkeiten deutlich machen und sich mit den Partnern für den Erhalt von Frieden, Freiheit, Demokratie und Toleranz einsetzen. Die Kampagne sei Ausdruck gelebter Vielfalt. Sie wolle vor allem junge Menschen dafür sensibilisieren, dass es sich lohne, sich auch in Zukunft für ein Europa der offenen Grenzen und des solidarischen Miteinanders zu engagieren.

Mitarbeitende der Verwaltung, darunter auch Auszubildende, und der Bürgermeister hätten gemeinsam ein Zeichen für die Europawahl am 9. Juni gesetzt, indem sie mit Sprühkreide und Schablone vor dem Rathauseingang den Slogan „Let’s Europe“ als Schriftzug auf den Gehsteig aufgebracht haben.

 

 

Internationaler Tag gegen Rassismus

 

Herr Langhard informiert über die geplante Veranstaltung des Integrationsrates Schwelm, der zum Internationalen Tag gegen Rassismus am 23.03.2024 ein gemeinsames Abendessen mit Fastenbrechen anbiete.

 

 

Aktuelle Haushaltssituation

 

Frau Mollenkott teilt mit, dass bereits bekannt sei, dass die Verwaltung beabsichtige den Haushaltsplanentwurf 2024/2025 am 21.03.2024 in den Rat einzubringen und am 13.06.2024 zu verabschieden. Vorab wolle sie über den Sachstand informieren.

Es sei geplant, Änderungen zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz und ggf. auch die Kommunalhaushaltsverordnung in den Etatentwurf einfließen zu lassen. Bisher liege jedoch nur der Gesetzesentwurf zum 3. NFK-Weiterentwicklungsgesetz vor und noch keine Anpassungen der Kommunalhaushaltsverordnung. Sie berichtet auch, dass man auf Basis der bekannten Unterlagen einen Haushaltsentwurf erstellt habe. Aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen müsse man dringend ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Man werde dabei den maximalen Konsolidierungszeitraum von 10 Jahren, somit bis 2034 ausschöpfen, um den Haushaltsausgleich darstellen zu können.

Herr Langhard teilt mit, dass er in der letzten Woche in Gesprächen mitbekommen habe, dass viele umliegenden Städte von ähnlichen Situationen betroffen seien.

 

 

Freigabe von Einbahnstraßen

 

Herr Kauke berichtet, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in der Fassung vom 8. November 2021 zu Zeichen 220 StVO (Einbahnstraße) regele, dass in Einbahnstraßen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h betrage, Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden solle, wenn

 

-          eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden sei,

-          die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich sei,

-          für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich sei, ein Schutzraum angelegt werde.

 

Eine politische Beschlussfassung zur Öffnung von Einbahnstraßen wäre nach diesen Verwaltungsvorschriften nicht erforderlich.

 

Die bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) regle unter der Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben eine Führung des Radverkehrs entgegen Einbahnstraßen unter planerischen und entwurfstechnischen Gesichtspunkten.

 

Dazu gäbe es noch die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA). Sie verweisen inhaltlich ebenfalls auf die StVO-Regelungen und die Vorgaben der RASt 06. Sie konkretisieren die Aussagen im Hinblick auf die Einsatzbedingungen von Radverkehrsführungen und bieten somit eine weitere Grundlage für die Planung, den Entwurf, sowie den Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen und somit auch für eine Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in der Gegenrichtung.

 

Diese technischen Voraussetzungen seien bei

 

-          Planung und Neubau von Straßen,

-          Einrichtung von Einbahnstraßen im Straßenbestand sowie

-          bei bestehenden Einbahnstraßen

 

zunächst durch die Verkehrsplanung zu prüfen. Die Straßenverkehrsbehörde ordnet abschließend die erforderliche Zusatzbeschilderung „Radfahrer im Gegenverkehr“ und „Radfahrer frei“ an. Die benannten Zusatzzeichen schließen auch den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen nach Maßgabe der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ein, ohne dass diese Verkehrsart als Sinnbild auf dem Zusatzzeichen erscheint.

 

Schlaglöcher in Schwelm

 

Herr Schweinsberg teilt mit, dass Schlaglöcher von Land auf Land ab gerade ein echtes Ärgernis seien und Schwelm mache da keine Ausnahme. Hier sei die Lage aber weder besser noch schlechter als in anderen Städten.

Damit wolle man das keinesfalls verharmlosen, sondern nur dem Anschein entgegentreten, dass wir hier eine Sondersituation hätten.

Als Indiz dafür mag dienen, dass Radio EN sich mit einer gleichlautenden Anfrage an alle Städte im Kreis gewandt habe.

Aus Sicht unserer Kollegen im Team Kunze stelle sich der Sachverhalt allgemein und in Schwelm folgender Maßen dar:

Grund für die dieses Jahr sehr stark ausgefallenen Straßenschäden seien unter anderem die länger anhaltenden Frostperioden, sowie der häufige Einsatz von Schneeketten bei Großfahrzeugen.

Die Schäden werden durch regelmäßige Fahrbahn- und Gehwegkontrollen aufgenommen.

Eine Instandsetzung solle möglichst wirtschaftlich erfolgen, wodurch je nach Schwere der Beschädigung, die Instandsetzung durch externe Unterhaltungsfirmen notwendig werde. Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen und/oder Instandsetzungen erfolgen durch den Außendienst des Straßenbaus, soweit es die Personalstärke zulässt.

Bürgerinnen und Bürger können sich gerne per Mail an

strassenbau@schwelm.de wenden.

Konkret sei zurzeit die Fa. Neveling im Stadtgebiet unterwegs, um die Schäden zu beheben.

Zu der Frage 2 der BIZ Fraktion vom 17.02.24 könne dem Grunde nach ausgeführt werden, dass die dort angeregten Dinge wünschenswert, aber in der aktuellen HH-Planung und Situation nicht umzusetzen sei. Die Frage 1 und 3 sei durch die Ausführungen beantwortet.

 

 

Frauentag am 08.03.2024

 

Frau Steger informiert darüber, dass am Freitag 8. März 2024 die Gleichstellungsbeauftragten des Südkreises in Kooperation mit der VHS EN-Süd in diesem Jahr nach Ennepetal ins Mehrgenerationenhaus (Gasstr. 10, 58256 Ennepetal) einladen.

17:30 Uhr: Einlass. Zeit zum Austausch und zum Netzwerken

18:30 Uhr: Beginn Bühnenprogramm mit der Improvisationskünstlerin Anja Balzer unter dem Motto: Lachen – Staunen – Umdenken.

Karten kosten 5,00 € im Vorverkauf (www.vhs-en-sue.com) und 7:00 € an der Abendkasse.

Sie berichtet weiter, dass im Rahmen des Internationalen Frauentags ein bewährtes Schwelmer Format, das über viele Jahre in Schwelm Frauen in ihrer Vielfalt und Diversität verbunden habe, reaktiviert werde. „Das Frauen-Cafe 2.0“ lädt Frauen am 15.03.2024 unter dem Motto „Die Welt zu Gast im Frauencafé Schwelm“ ab ca. 14 Uhr in die Stadtbücherei, Kulturhaus, Römerstr. 10 ein.

Einladung und Bekanntmachung werde man über die Homepage und sozialen Netzwerke bekannt geben.

 

Sie berichtet zudem, dass das Gleichstellungsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 5.März 2024 um 16:00 Uhr zur Veranstaltung „Banden bilden – Bühnen bieten - Mehr Frauen in die Politik!“ einlädt.

Im Rahmen des Internationalen Frauentags soll es um die Fragen gehen:

·         Wie kann es uns gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort gelingen, Lust auf Politik zu machen?

·         Welche guten Beispiele gibt es bereits im Land?

·         Wie kann man die Hürden abbauen, die Frauen ein politisches Engagement erschweren oder sie ganz davon abhalten?

 

Eine Teilnahme sei persönlich vor Ort in Düsseldorf möglich (Dr. Thompson´s Seifenfabrik Erkrather Straße 230 / Gebäude 232, 40233 Düsseldorf). Alternativ könne die Veranstaltung im Livestream verfolgt werden.