Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Mollenkott führt kurz in die bereits aus den Vorjahren bekannte Vorlage zur Bekanntgabe der Haushaltsüberschreitungen ein.

 

Herr Kranz (SWG/BfS) fragt, ob sich die Haushaltsüberschreitungen Nr. 19-23 tatsächlich nur auf den Friedhof beziehen.

Die Haushaltsüberschreitungen zu Nr. 19-23 betreffen im Wesentlichen die Friedhofsgebühren und Bestattungsrechnungen für Leichen ohne Angehörige, weswegen zur Vereinfachung dieser Punkt dahingehend zusammengefasst wurde.

 

Weiterhin bittet Herr Kranz (SWG/BfS) um nähere Informationen zu den Bußgeldern bei den Haushaltsüberschreitungen bei Nr. 31-32 und fragt, wieso diese nicht näher erläutert wurden.

Frau Mollenkott erklärt daraufhin, dass es sich bei den Bußgeldern um Mehrerträge handelt, die zur Deckung genutzt wurden.

Wie auch in den Vorjahren werden nur die Haushaltsüberschreitungen, die die Gesamtsumme von 10.000,00 € überschreiten, näher erläutert. Diese Haushaltsüberschreitungen sind in der Übersicht der Haushaltsüberschreitungen grün gekennzeichnet.

 

Zur Haushaltsüberschreitung Nr. 104 erkundigt sich Herr Kranz (SWG/BfS) wie der Mehrbedarf für die Auftragserteilung zustande kommt.

Das günstigste Angebot des förmlichen Vergabeverfahrens lag über dem geplanten Etatansatz, weswegen es zu einem Mehrbedarf gekommen ist.

 

Herr Grünewald (BIZ) fragt wie es zur Rückzahlung der Steuern kommt und ob man dies nicht hätte vorhersehen können.

Frau Mollenkott erklärt, dass es sich bei der Schwelm-ArENa um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, für den in den vergangenen Jahren Steuern abgerechnet wurden. Im Vorjahr gab es eine Betriebsprüfung der Schwelm-ArENa, bei der die Zurverfügungstellung der Schwelm-ArENa an die EN-Baskets nicht als Verlustgeschäft anerkannt wurde. Die Rückzahlung der Steuern bezieht sich auf mehrere Jahre. Die Stadt Schwelm hat für das 2019 eine Dividende der AVU erhalten, die mit der Rückzahlung der Steuern der Schwelm-ArENa verrechnet wurden.

 

Daraufhin erfragt Herr Grünewald (BIZ), wieso Kapitalertragssteuern für einen Betrieb gewerblicher Art anfallen.

Die Kämmerin führt aus, dass bei dem durch die EN-Baskets genutzten Anteil der Schwelm-ArENa laut Betriebsprüfung eine verdecke Gewinnausschüttung vorliegt, welche versteuert werden muss.

 

Herr Beckmann (FDP) bittet um schriftliche Aufschlüsselung des Sachverhalts zur Schwelm-ArENa. Dies erfolgt in der Anlage zur Niederschrift.

 

Herr Beckmann (FDP) möchte wissen, ob der Sachverhalt der Schwelm-ArENa rechtlich bewertet wurde und ob in Betracht gezogen wurde Rechtsmittel einzulegen?

Frau Mollenkott erklärt, dass eine Einlegung von Rechtsmitteln abgewogen wurde. Hierbei wäre eine Verschlechterung jedoch möglich, weswegen davon abgesehen wurde gegen den Bescheid des Finanzamtes Rechtsmittel einzulegen.