Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Buchholz erläutert die in der Vorlage aufgeführten Möglichkeit der Unterbringung von Flüchtlingen in Schwelm. Außerdem berichtet er davon, dass bauliche Veränderungen in der Unterkunft Kaiserstraße 69 geplant sind, um so eine sozialverträgliche Unterbringung zu gewährleisten.

Herr Kauke weist auch darauf hin, dass die in dem Konzeptpapier zur Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung genannten Gebäude und Unterbringungsmöglichkeiten lediglich Varianten darstellen, deren Umsetzung noch nicht entschieden wurde, jedoch in eine Planung der nächsten 5-10 Jahre miteinbezogen werden müssen.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen die Kaiserstr. 69 weiterhin als Gemeinschaftsunterkunft für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung zu nutzen. Die Nutzung der Kurfürstenstr. 23 a und b zur Unterbringung von Flüchtlingen soll geprüft und wenn möglich vorbereitet werden.

 

Die noch nicht verausgabten Landesmittel für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete sollen für die Instandsetzung und bessere baulichen Untergliederung der Objekte zur Verfügung gestellt werden.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

14

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0