Zu Frage 1:

Wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte sind in der kommunalen
Verwaltung der Stadt Schwelm beschäftigt?

Herr Langhard teilt mit, dass zu dieser Frage die Definition von Menschen mit Migrationsgeschichte abzuklären sei.

Er informiert darüber, dass gemäß dem Bundesamt eine Person dann einen Migrationshintergrund habe, wenn sie/er selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.  Er teilt mit, dass diese Daten von der Stadt Schwelm nicht umfassend zur Verfügung gestellt werden könne. Bei Personalvorgängen könne man technisch nur eine Staatsangehörigkeit bei der Einstellung erfasst werden.
Auskünfte über eine gegebenenfalls vorliegende zweite Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler) könne nicht vorgelegt werden.
Daten über die Herkunft der Eltern seien ebenfalls nicht bekannt.

Herr Langhard informiert darüber, dass eine Auswertung der erfassten Staatsangehörigkeiten ergeben habe, dass von 424 Beschäftigten 15 Personen (3,5 %) eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit aufwiesen. Im Einzelnen:

1 griechisch
3 libanesisch
1 marokkanisch
1 niederländisch
2 österreichisch
1 polnisch
1 rumänisch
1 serbisch
4 türkisch

 

Zu Frage 2:

Ist die Verwaltung der Stadt Schwelm mit der Thematik der Interkulturellen
Öffnung betraut? Wenn ja: welche konkreten Maßnahmen für eine
Interkulturelle Öffnung werden veranschlagt?

Herr Langhard teilt mit, dass der Verwaltung der Stadt Schwelm die Thematik der interkulturellen Öffnung grundsätzlich vertraut sei. Hemmnisse würden bei der Nutzung von kommunalen Diensten und Leistungen insofern abgebaut, als dass man in einzelnen Verwaltungsbereichen über eine mehrsprachige Ausschilderung verfüge. Interessengruppenbezogene Anschreiben würden zum Teil mehrsprachig verfasst.

Bei Einstellungsverfahren gelte der Grundsatz der Bestenauslese, der unabhängig von einem Migrationshintergrund ausschließlich auf die Qualifikation abhebe. Die einzige Einschränkung sei im Beamtenbereich. Hier sei per Gesetz die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich.

 

Zu Frage 3:

Gibt es außerdem Maßnahmen (Fortbildungen, Workshops,
Informationsveranstaltungen etc.) für städtische Mitarbeiter*innen, im Rahmen
welcher eine Auseinandersetzung und eine tiefergehende Sensibilisierung mit
der Thematik des Rassismus stattfindet? Wenn ja: wie sehen diese
Maßnahmen konkret aus? Werden diese Maßnahmen von einer hohen Anzahl der Mitarbeiter*innen wahrgenommen?

Herr Langhard erklärt, dass es bisher bei der Stadt Schwelm keine Maßnahmen dieser Art gegeben habe. Es könne jedoch in Erwägung gezogen werden, in Zukunft Angebote dieser Art bereitzustellen.