Sitzung: 26.09.2023 Integrationsrat
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Zu Frage 1:
Wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte sind in der kommunalen
Verwaltung der Stadt Schwelm beschäftigt?
Herr Langhard teilt mit, dass zu
dieser Frage die Definition von Menschen mit Migrationsgeschichte abzuklären
sei.
Er informiert darüber, dass
gemäß dem Bundesamt eine Person dann einen Migrationshintergrund habe, wenn
sie/er selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit
nicht durch Geburt besitzt. Er teilt
mit, dass diese Daten von der Stadt Schwelm nicht umfassend zur Verfügung
gestellt werden könne. Bei Personalvorgängen könne man technisch nur eine
Staatsangehörigkeit bei der Einstellung erfasst werden.
Auskünfte über eine gegebenenfalls vorliegende zweite Staatsangehörigkeit
(Doppelstaatler) könne nicht vorgelegt werden.
Daten über die Herkunft der Eltern seien ebenfalls nicht bekannt.
Herr Langhard informiert darüber, dass eine
Auswertung der erfassten Staatsangehörigkeiten ergeben habe, dass von 424
Beschäftigten 15 Personen (3,5 %) eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit
aufwiesen. Im Einzelnen:
1 griechisch
3 libanesisch
1 marokkanisch
1 niederländisch
2 österreichisch
1 polnisch
1 rumänisch
1 serbisch
4 türkisch
Zu Frage 2:
Ist die Verwaltung der Stadt Schwelm mit der Thematik der
Interkulturellen
Öffnung betraut? Wenn ja: welche konkreten Maßnahmen für eine
Interkulturelle Öffnung werden veranschlagt?
Herr Langhard teilt mit, dass
der Verwaltung der Stadt Schwelm die Thematik der interkulturellen Öffnung
grundsätzlich vertraut sei. Hemmnisse würden bei der Nutzung von kommunalen
Diensten und Leistungen insofern abgebaut, als dass man in einzelnen
Verwaltungsbereichen über eine mehrsprachige Ausschilderung verfüge.
Interessengruppenbezogene Anschreiben würden zum Teil mehrsprachig verfasst.
Bei Einstellungsverfahren gelte
der Grundsatz der Bestenauslese, der unabhängig von einem Migrationshintergrund
ausschließlich auf die Qualifikation abhebe. Die einzige Einschränkung sei im
Beamtenbereich. Hier sei per Gesetz die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich.
Zu Frage 3:
Gibt es außerdem Maßnahmen (Fortbildungen, Workshops,
Informationsveranstaltungen etc.) für städtische Mitarbeiter*innen, im Rahmen
welcher eine Auseinandersetzung und eine tiefergehende Sensibilisierung mit
der Thematik des Rassismus stattfindet? Wenn ja: wie sehen diese
Maßnahmen konkret aus? Werden diese Maßnahmen von einer hohen Anzahl der
Mitarbeiter*innen wahrgenommen?
Herr Langhard erklärt, dass es
bisher bei der Stadt Schwelm keine Maßnahmen dieser Art gegeben habe. Es könne
jedoch in Erwägung gezogen werden, in Zukunft Angebote dieser Art
bereitzustellen.