Beschluss: Kenntnis genommen

Aufbrüche in der Metzer Straße (Nachfrage von Herrn Wachter)

Die Aufbrüche in der Metzer Straße resultieren weder aus Kanalbaumaßnahmen der TBS, noch aus Straßenbaumaßnahmen der Stadt. Möglicherweise handelt es sich um Baugrunduntersuchungen für das Verlegen von Versorgungsleitungen oder Kopflöcher im Rahmen des Breitbandausbaus.

 

Baustellenabsicherung Schachtdeckelsanierung Ruhrstraße (Nachfrage von Herrn Flender)

Die Ausschreibungen zu Baumaßnahmen – besonders auf Fahrbahnen – beinhalten Vorgaben zu verkehrssichernden Maßnahmen. Dem Hinweis bezüglich einer unzureichenden Absicherung wird umgehend nachgegangen.

 

Mängel an Schachtdeckeln durch Straßenbaumaßnahmen (Nachfrage von Herrn Weidenfeld)
Werden bei Abnahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen Mängel festgestellt, wird die Leistung nicht abgenommen. Die ausführende Firma wird zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Die Abnahme erfolgt grundsätzlich erst bei mangelfreiem Zustand. Dieses Vorgehen wird auch bei fehlerhaft eingebauten Schachtdeckeln im Rahmen von Straßendeckensanierungen (Asphaltierungen) praktiziert, z. B. im Bereich der Königsberger Straße.

 

 

Der Bericht über Baumaßnahmen der Abteilung Stadtentwässerung wird zur Kenntnis genommen.