Herr Philipp fragt nach dem Stand des Konjunkturprogramms 2. Er geht davon aus, dass die in der Vergangenheit erstellten Projektlisten jetzt auch in die Überlegungen zur Umsetzung des Konjunkturprogramms einbezogen werden.

 

Herr Voß erklärt, dass die entsprechenden Listen vorhanden sind und auch einbezogen werden. Allerdings hat sich gerade erst eine neue Situation ergeben, die die Umsetzung des Programms doch erschwert. Ausgangspunkt ist der Art. 104 b des Grundgesetzes. Dieser Artikel regelt, wann der Bund Geld für die Kommunen zur Verfügung stellen kann. Dies ist immer nur dann möglich, wenn der Bund für die Maßnahmen auch eine Gesetzgebungskompetenz besitzt. Dies ist zum Beispiel bei der Ausstattung von Schulen nicht der Fall, so dass hier alle angestellten Überlegungen verworfen werden mussten. Die Verwaltung stellt derzeit einen Katalog von Maßnahmen zusammen, die in das Programm passen können. Es sind sehr genaue Überlegungen anzustellen, da jede einzelne Maßnahme in Arnsberg beantragt werden muss. Auch sollen hierdurch spätere Rückforderungen ausgeschlossen werden.

Derzeit werden in erster Linie Maßnahmen im Hinblick auf Energie sparen, Umweltrecht und Jugendhilferecht überprüft.