Herr Kranz (SWG/BfS) bittet um erweiterte Informationen bezüglich der Verausgabung des Zuschusses für Stadtmarketing. Wurde der Zuschuss bereits in Gänze verausgabt? Herr Langhard hat den Fraktionen am 28.04.23 eine Übersicht über die Verwendung des Innenstadtbudgets zukommen lassen. Welche weiteren Aktivitäten wurden seitdem gefördert?

 

Stellungnahme WiFö:

 

Von dem vom Rat zur Verfügung gestellten 10.000,00 € für die Förderung des Einzelhandels/Aktivitäten des Stadtmarketings sind bisher 6.531,36 € verausgabt worden. Im Einzelnen verteilt sich die Summe wie folgt:

 

Stadtmarketing Rollup

769,80 €

div. Radiospots

3.580,56 €

Blumentreppen

1.181,00 €

Zuschuss WGS Gutschein

1.000,00 €

Gesamt

6.531,36 €

 

Demnach stehen aktuell noch 3.468,64 € zur Verfügung.

 

 

Herr Gießwein (GRÜNE) erbittet eine Erläuterung, warum Fördermittel zurückgezahlt wurden und wofür.

 

Stellungnahme FB 220:

 

Begründung der HÜs auf HHSt. 06.01.03.539900 in 2023:

 

  1. Alltagshelfer

 

Das Landesjugendamt (LWL) bewilligte mit Bescheid vom 13.10.2022 einen zweckgebundenen Zuschuss i. H. v. 175.100,00 € zur Finanzierung von zusätzlichen Hilfskräften, sog. „Alltagshelfern“ und der Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal im nichtpädagogischen Bereich, deren Qualifizierung, sowie Arbeitsschutz- und Hygieneausstattung für den Zeitraum 08/2022 – 12/2022.

146.750,00 € wurden an die freien Träger weitergeleitet, 28.350,00 € standen den städt. Kitas und dem Hort zur Verfügung.

Nicht verwendete Mittel mussten bis zum 31.03.2023 an das Landesjugendamt zurückgezahlt werden.

Die freien Träger verwendeten 8.477,24 € nicht, die städt. Einrichtungen 6.596,65 €.

Hieraus ergibt sich ein Betrag i. H. v. 15.073,89 €, der im Jahr 2023 an das Land wegen nicht verbrauchter Mittel aus 2022 zurückgezahlt werden musste.

 

  1. Fortbildungsmaßnahmen der pädagogischen Kräfte

 

Mit Bescheid vom 08.04.2022 bewilligte das Landesjugendamt zweckgebundene Mittel i. H. v. insgesamt 10.698,00 € für Fortbildungsmaßnahmen der pädagogischen Kräfte des Elementarbereiches für das Jahr 2022. Die Mittel wurden ebenfalls anteilig an die freien Träger weitergeleitet.

Im Rahmen des Verwendungsnachweises zum 31.03.2023 wurde festgestellt, dass trägerübergreifend 4.901,40 € nicht entsprechend verwendet wurden.

Dieser Betrag musste ebenfalls in 2023 an das Land erstattet werden.

 

15.073,89 € + 4.901,40 € = 19.975,29 €

 

 

Begründung der HÜs auf HHSt. 06.02.02.539900 in 2022:

 

  1. Brückenprojekt

 

Mit Bescheid des LWL wurden dem Deutschen Kinderschutzbund für das Jahr 2021 75.000,00 € für das Brückenprojekt bewilligt und durch die Stadt weitergeleitet. Die Abrechnung des DKSB mit dem LWL hat per Verwendungsnachweis stattgefunden, daraus resultiert eine Rückforderung des LWL i.H.v. 3.000,00 €. Die Mittel wurden vom DKSB an die Stadt zurückgezahlt und wurden in 2022 mit per HÜ an den LWL erstattet.

 

  1. Aufholen nach Corona, Frühe Hilfen 2021

 

Mit Bescheid des MKFFI NRW wurden der Stadt Schwelm im Jahr 2021 zweckgebundene Mittel i.H.v. 6.250,00 € im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ gewährt. Von diesem Mitteln wurden 967,86 € nicht verausgabt, sodass diese an das Land zurückerstattet werden mussten.

 

  1. Aufholen nach Corona, Frühe Hilfen 2022

 

Mit Bescheid des MKFFI NRW wurden der Stadt Schwelm für das Jahr 2022 ebenfalls wieder zweckgebundene Mittel i.H.v. 6.250,00 € im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ gewährt. Das Geld sollte für eine Familienhebamme verwendet werden. Dies kam jedoch nicht zustande. Eine Übertragung in das folgende Haushaltsjahr wurde vom Land nicht zugelassen, sodass diese Mittel in voller Höhe zurückerstattet werden mussten.

 

3.000,00 € + 967,86 € + 6.250,00 € = 10.217,86 €

 

Herr Kirschner stellt im Anschluss Kenntnisnahme der Vorlage fest.