Herr Kranz (SWG/BfS) bittet um erweiterte Informationen bezüglich der Verausgabung des Zuschusses für Stadtmarketing. Wurde der Zuschuss bereits in Gänze verausgabt? Herr Langhard hat den Fraktionen am 28.04.23 eine Übersicht über die Verwendung des Innenstadtbudgets zukommen lassen. Welche weiteren Aktivitäten wurden seitdem gefördert?
Stellungnahme
WiFö:
Von dem vom Rat zur Verfügung gestellten 10.000,00 € für die Förderung des Einzelhandels/Aktivitäten des Stadtmarketings sind bisher 6.531,36 € verausgabt worden. Im Einzelnen verteilt sich die Summe wie folgt:
Stadtmarketing Rollup |
769,80 € |
div. Radiospots |
3.580,56 € |
Blumentreppen |
1.181,00 € |
Zuschuss WGS Gutschein |
1.000,00 € |
Gesamt |
6.531,36 € |
Demnach stehen aktuell noch 3.468,64 € zur Verfügung.
Herr Gießwein (GRÜNE) erbittet eine Erläuterung, warum Fördermittel zurückgezahlt wurden und wofür.
Stellungnahme FB 220:
Begründung der HÜs
auf HHSt. 06.01.03.539900 in 2023:
- Alltagshelfer
Das Landesjugendamt (LWL) bewilligte mit Bescheid vom 13.10.2022 einen zweckgebundenen Zuschuss i. H. v. 175.100,00 € zur Finanzierung von zusätzlichen Hilfskräften, sog. „Alltagshelfern“ und der Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal im nichtpädagogischen Bereich, deren Qualifizierung, sowie Arbeitsschutz- und Hygieneausstattung für den Zeitraum 08/2022 – 12/2022.
146.750,00 € wurden an die freien Träger weitergeleitet, 28.350,00 € standen den städt. Kitas und dem Hort zur Verfügung.
Nicht verwendete Mittel mussten bis zum 31.03.2023 an das Landesjugendamt zurückgezahlt werden.
Die freien Träger verwendeten 8.477,24 € nicht, die städt. Einrichtungen 6.596,65 €.
Hieraus ergibt sich ein Betrag i. H. v. 15.073,89 €, der im Jahr 2023 an das Land wegen nicht verbrauchter Mittel aus 2022 zurückgezahlt werden musste.
- Fortbildungsmaßnahmen
der pädagogischen Kräfte
Mit Bescheid vom 08.04.2022 bewilligte das Landesjugendamt zweckgebundene Mittel i. H. v. insgesamt 10.698,00 € für Fortbildungsmaßnahmen der pädagogischen Kräfte des Elementarbereiches für das Jahr 2022. Die Mittel wurden ebenfalls anteilig an die freien Träger weitergeleitet.
Im Rahmen des Verwendungsnachweises zum 31.03.2023 wurde festgestellt, dass trägerübergreifend 4.901,40 € nicht entsprechend verwendet wurden.
Dieser Betrag musste ebenfalls in 2023 an das Land erstattet werden.
15.073,89 € +
4.901,40 € = 19.975,29 €
Begründung der HÜs auf HHSt. 06.02.02.539900
in 2022:
- Brückenprojekt
Mit Bescheid des
LWL wurden dem Deutschen Kinderschutzbund für das Jahr 2021 75.000,00 € für das
Brückenprojekt bewilligt und durch die Stadt weitergeleitet. Die Abrechnung des
DKSB mit dem LWL hat per Verwendungsnachweis stattgefunden, daraus resultiert
eine Rückforderung des LWL i.H.v. 3.000,00
€. Die Mittel wurden vom DKSB an die Stadt zurückgezahlt und wurden in 2022
mit per HÜ an den LWL erstattet.
- Aufholen nach Corona, Frühe Hilfen 2021
Mit Bescheid des
MKFFI NRW wurden der Stadt Schwelm im Jahr 2021 zweckgebundene Mittel i.H.v.
6.250,00 € im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ gewährt. Von
diesem Mitteln wurden 967,86 € nicht
verausgabt, sodass diese an das Land zurückerstattet werden mussten.
- Aufholen nach Corona, Frühe Hilfen 2022
Mit Bescheid des
MKFFI NRW wurden der Stadt Schwelm für das Jahr 2022 ebenfalls wieder
zweckgebundene Mittel i.H.v. 6.250,00 €
im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ gewährt. Das Geld sollte
für eine Familienhebamme verwendet werden. Dies kam jedoch nicht zustande. Eine
Übertragung in das folgende Haushaltsjahr wurde vom Land nicht zugelassen,
sodass diese Mittel in voller Höhe zurückerstattet werden mussten.
3.000,00 € + 967,86 € + 6.250,00 € =
10.217,86 €
Herr Kirschner stellt im Anschluss Kenntnisnahme der Vorlage fest.