Die Kämmerin führt in den Controllingbericht zum 30.06.2023 ein und teilt mit, dass davon ausgegangen wird, das geplante Jahresergebnis um rund 500.000,00 € verbessern zu können.

 

Des Weiteren haben sich die aus dem 1. Controllingbericht hochgerechneten Zahlen zum Tarifabschluss im Bereich Personal bestätigt. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass diese Mehraufwendungen aufgefangen werden können.

 

Die Erträge aus der Gewerbesteuer haben sich seit dem Stichtag des Controllingberichts weiterhin deutlich verbessert. Das hat zur Folge, dass sich die Bilanzierungshilfe im Bereich der Gewerbesteuer deutlich verringert.

 

Herr Kranz (SWG/BfS) weist darauf hin, dass der Controllingbericht aufgrund seiner Schriftgröße und wegen der Anzahl an Spalten kaum lesbar ist. Er fragt, ob eine einfachere Handhabung möglich ist. Frau Mollenkott berichtet daraufhin, dass der nächste Controllingbericht noch die vielen Spalten benötigt, danach würden die Spalten zur Corona- und Ukrainebilanzierungshilfe wegfallen.

 

Herr Kranz (SWG/BfS) fragt um welche Internetverträge es sich bei den gekündigten Internetanschlüssen handelt und ob die Verschlechterung des Ansatzes für Gebäudereinigung im Mai noch nicht absehbar waren.

 

Stellungnahme FB 131 zu HHST 01.01.08.543170 Rundfunk/Fernsehen/Telekommunikation:

Ansatz = 161.350,00 €; Prognose =135.000,00 €; Abweichung = 26.350,00 €

 

Die Abweichung zwischen Prognose und Ansatz resultiert daraus, dass einige Handyverträge gekündigt werden konnten. Hierbei handelt es sich unter anderem um Handyverträge, die in der Zeit von Corona für das Arbeiten im Homeoffice angeschafft wurden und nun nicht mehr benötigt werden.

Des Weiteren wurde in der Planung ursprünglich Mittel für eine Cloudtelefonanlage für das Kulturhaus berücksichtigt, diese Mittel werden jedoch nicht mehr benötigt.

 

Stellungnahme FB 320 zu HHST 01.01.17.524193 Gebäudereinigung

Ansatz = 633.600,00; Prognose = 828.850,00 €; Abweichung = 195.250,00 €

 

Die Abweichung der Prognosen des Controllingberichts zwischen dem 1. Quartal und dem 2. Quartal resultiert aus der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Controllingberichts des 1. Quartals noch keine konkrete Prognose bzgl. der Lohn-, Preis- und Inflationsanpassungen sowie erforderliche Krankheitsvertretungen für 2023 getätigt werden konnte. Die vorhandenen Rechnungen und Erkenntnisse des 1. Halbjahres konnten nun konkretere Werte und Aussagen liefern, wodurch der Prognosewert für das restliche Jahr 2023 angepasst wurde.

 

Weitere Fragen zu einzelnen Positionen des Controllingberichts können direkt durch die Kämmerin geklärt werden.

 

Anschließend stellt der Vorsitzende Kenntnisnahme der Vorlage fest.