Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Stippel-Fluit erläutert den Inhalt der Berichtsvorlage und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Es folgten kontroverse Diskussionen hinsichtlich der Unterbringung von Geflüchteten in Wohncontainern. Die Fraktion der Grünen sprach sich gegen eine solche Unterbringung aus.

 

Frau Rindermann von den Grünen legte Frage der Grünen-Fraktion vor, die als Anlage der Niederschrift beigefügt ist.

 

Frau Stippel-Fluit beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Es wurden Bundesmittel in Höhe von 544.097,09 € und Landesmittel in Höhe von 617.131,28 € zur Verfügung gestellt. Diese sind jedoch mit einem strikten Verwendungszweck belegt; hierüber ist ein Nachweis zu führen.

 

  1. Es wurde bestätigt, dass die Stadt für die Liegenschaft „Kindergarten Sternenzelt“ lediglich die Kosten für Herrichtung und Unterhaltskosten übernehmen muss.

 

  1. In der Unterkunft in der Kaiserstr.69 sind derzeit 51 Personen untergebracht, davon sind 10 Obdachlose. Der Sicherheitsdienst ist bei Einrichtungen dieser Größenordnung unbedingt erforderlich.

 

  1. Wie viele behindertengerechter Wohnraum benötigt wird, kann nicht beantwortet werden. Es werden derzeit verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung geprüft.

 

  1. Auch die Frage, ob Wohncontainer angekauft oder gemietet werden, konnte nicht abschließend beantwortet werden, da dieses auch in den genannten Prozess der Prüfung von Unterbringungsmöglichkeiten mit einfließt.

 

Ergänzend zur Berichtsvorlage erläuterte Frau Stippel-Fluit, dass die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren zum 04.08.2023 zu 98,4 % = 379 Personen, erfüllt ist. Es sind 6 weitere Personen aufzunehmen, um eine 100 % Erfüllung zu erreichen.

 

Aufgrund erfolgter Zuweisungen in den letzten Wochen liegt die Quote der Wohnsitzauflage aktuell bei 89 Personen, das entspricht 72,15 %.

 

 

Herr Buchholz ergänzte noch, dass die Quote der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), übererfüllt ist.


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 152/2023 zur Kenntnis.