Herr Schweinsberg (1. Beigeordneter der Stadt Schwelm und Leiter des Geschäftsbereiches Technisches Baudezernat) teilt mit, dass von der Stadt Schwelm für die Befreiung von Wärmepumpen und Solaranlagen in Abstandsflächen eine Gebühr von 50 € bis 1.000 € festgesetzt werden können. Die Stadt Schwelm fördert die nachhaltige Energieversorgung und hat daher entschieden, dass der Minimalsatz von 50 € festgelegt wird.