OVG-Urteil vom 17.05.2022

Gegen das OVG-Urteil vom 17.05.2022 (Az.: 9 A 1019/20) war seitens der beklagten Stadt ein Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht eingeleitet worden. Dieses wurde mit Beschluss vom 07.03.2023 (AZ.: 9 B 15.22) eingestellt, weil die beklagte Stadt die angefochtenen Geb?hrenbescheide aufgehoben hat. Zugleich f?hrt das BVerwG in seinem Beschluss aus, dass das Urteil des OVG NRW wirkungslos ist.

Die Widerspr?che aus 2021 und 2022 k?nnten somit zur?ckgewiesen werden. Betroffene Geb?hrenzahler k?nnten dann Klage erheben. Es ist zu vermuten, dass die Gerichte analog zum Urteil vom 17.05.2022 entscheiden w?rden.

Ende 2022 wurden bereits Geb?hrens?tze gem?? der Kalkulationsvorgaben des OVG-Urteils berechnet. Entsprechende Satzungen wurden beschlossen und zwischenzeitlich bekannt gegeben. Im Folgenden wird den Widerspr?chen stattgegeben und die relevanten Bescheide werden ge?ndert.

Tarifabschluss 2023 ? Inflationsausgleich

Die Tarifparteien haben sich u. a. auf einen Inflationsausgleich geeinigt, der ab Juni gezahlt wird. Dieser bel?uft sich f?r 2023 auf knapp 81 T? zus?tzlich zu den geplanten Personalkosten.

Alternative Antriebe

Grunds?tzlich ziehen die TBS in Betracht, eine Kehrmaschine als Elektrofahrzeug zu beschaffen. Die n?chste Ersatzbeschaffung ist f?r 2024 erforderlich. Aufgrund der langen Lieferfristen muss die Beauftragung in den n?chsten Monaten erfolgen.

Voraussetzung f?r den dauerhaften Einsatz von E-Fahrzeugen ist eine entsprechende Ladeinfrastruktur am Betriebshof. Diese ist derzeit nicht gegeben. Ferner ist die in Frage kommende Kehrmaschine relativ neu auf dem Markt. Erfahrungen ?ber St?ranf?lligkeit und Reparaturnotwendigkeiten sind noch nicht verf?gbar. Dar?ber hinaus ist zu beachten, dass die Maschine (derzeit) nicht in der st?dtischen KFZ-Werkstatt gewartet und repariert werden kann. Schlie?lich gibt es momentan keine F?rdermittel f?r dieses Fahrzeug, ?ber die die Mehrkosten (von 100 T?) teilweise kompensiert werden.

Vor diesem Hintergrund soll eine Kehrmaschine mit konventionellem Antrieb beschafft werden. Wenn die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, kann die darauffolgende Ersatzbeschaffung ? voraussichtlich in 2027 ? in Form einer E-Kehrmaschine erfolgen.

Eine Musterrechnung auf Basis eines vorliegenden Angebotes und der Geb?hrenkalkulation 2023 weist Mehrkosten von gut 18,5 T? (h?here Abschreibung) aus. Hieraus resultieren Steigerungen der Sommereinigungsgeb?hren:

A???????????? + 0,07 ???????????????? + 4,1 %
B???????????? + 0,10 ???????????????? + 3,7 %
C???????????? + 0,11 ???????????????? + 3,6 %