Sitzung: 20.06.2023 Verwaltungsrat TBS
OVG-Urteil vom 17.05.2022
Gegen das
OVG-Urteil vom 17.05.2022 (Az.: 9 A 1019/20) war seitens der beklagten Stadt
ein Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht eingeleitet worden.
Dieses wurde mit Beschluss vom 07.03.2023 (AZ.: 9 B 15.22) eingestellt, weil
die beklagte Stadt die angefochtenen Geb?hrenbescheide aufgehoben hat. Zugleich
f?hrt das BVerwG in seinem Beschluss aus, dass das Urteil des OVG NRW
wirkungslos ist.
Die Widerspr?che
aus 2021 und 2022 k?nnten somit zur?ckgewiesen werden. Betroffene
Geb?hrenzahler k?nnten dann Klage erheben. Es ist zu vermuten, dass die
Gerichte analog zum Urteil vom 17.05.2022 entscheiden w?rden.
Ende 2022 wurden
bereits Geb?hrens?tze gem?? der Kalkulationsvorgaben des OVG-Urteils berechnet.
Entsprechende Satzungen wurden beschlossen und zwischenzeitlich bekannt
gegeben. Im Folgenden wird den Widerspr?chen stattgegeben und die relevanten
Bescheide werden ge?ndert.
Tarifabschluss 2023 ? Inflationsausgleich
Die Tarifparteien
haben sich u. a. auf einen Inflationsausgleich geeinigt, der ab Juni gezahlt
wird. Dieser bel?uft sich f?r 2023 auf knapp 81 T? zus?tzlich zu den geplanten
Personalkosten.
Alternative Antriebe
Grunds?tzlich
ziehen die TBS in Betracht, eine Kehrmaschine als Elektrofahrzeug zu
beschaffen. Die n?chste Ersatzbeschaffung ist f?r 2024 erforderlich. Aufgrund
der langen Lieferfristen muss die Beauftragung in den n?chsten Monaten
erfolgen.
Voraussetzung f?r
den dauerhaften Einsatz von E-Fahrzeugen ist eine entsprechende
Ladeinfrastruktur am Betriebshof. Diese ist derzeit nicht gegeben. Ferner ist
die in Frage kommende Kehrmaschine relativ neu auf dem Markt. Erfahrungen ?ber
St?ranf?lligkeit und Reparaturnotwendigkeiten sind noch nicht verf?gbar.
Dar?ber hinaus ist zu beachten, dass die Maschine (derzeit) nicht in der
st?dtischen KFZ-Werkstatt gewartet und repariert werden kann. Schlie?lich gibt
es momentan keine F?rdermittel f?r dieses Fahrzeug, ?ber die die Mehrkosten
(von 100 T?) teilweise kompensiert werden.
Vor diesem
Hintergrund soll eine Kehrmaschine mit konventionellem Antrieb beschafft
werden. Wenn die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, kann die
darauffolgende Ersatzbeschaffung ? voraussichtlich in 2027 ? in Form einer
E-Kehrmaschine erfolgen.
Eine Musterrechnung
auf Basis eines vorliegenden Angebotes und der Geb?hrenkalkulation 2023 weist
Mehrkosten von gut 18,5 T? (h?here Abschreibung) aus. Hieraus resultieren
Steigerungen der Sommereinigungsgeb?hren:
A???????????? + 0,07 ???????????????? + 4,1 %
B???????????? + 0,10 ???????????????? + 3,7 %
C???????????? + 0,11 ???????????????? + 3,6 %
