Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Feuerwehrgerätehaus Winterberg“.

 

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Bereich des Flurstücks 217 der Gemarkung Schwelm, Flur 32. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB) (siehe Anlage 1).

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

029/2023