Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die zulässigen Zeiten für die Anlieferung in der Fußgängerzone werden auf die Zeit zwischen 19.00 Uhr und 11.30 Uhr werktags festgelegt.

Zudem werden an mindestens drei geeigneten Punkten außerhalb der Fußgängerzone zwischen 11:30 Uhr und 19:00 Uhr Ladezonen mit einer Haltedauer von höchstens 30 Minuten eingerichtet.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

099/2023