Sitzung: 11.12.2008 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Vorlage: 212/2008
Beschluss:
Gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 13a vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich Viktoriastraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach §3 Abs.2 S. 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß §10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 10.11.2008) Gemarkung Schwelm Flur 13, Flurstücke 571, 577, 789.
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |