Nachtrag: 22.02.2023
Sitzung: 23.02.2023 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
Vorlage: 074/2023
In der Diskussion um den Antrag einigt man sich, dass unter Ziffer 5. das Wort „mindestens“ eingefügt wird (mindestens 199 Personen)..
Beschluss:
1. Die Verwaltung
wird beauftragt, in den weiteren Planungen für die Grundschule Nordstadt
vorrangig den Vorschlag der Schule (Neubau Richtung Hattingerstraße) zu
verfolgen und umzusetzen.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, auf Basis der vorliegenden Gutachten einen Umzug der
Grundschule Engelbertstraße auf das Gelände der ehemaligen
Gustav-Heinemann-Schule in der Form der Variante zwei (Neubau) umzusetzen.
3. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Erweiterung der Grundschule Ländchenweg für Schulbetrieb
und OGS weiter zügig voranzutreiben und dazu alle Möglichkeiten des
Vergaberechts zu prüfen.
4. Die Verwaltung
wird beauftragt, für die Erweiterung der Grundschule St. Marien nochmals mit
der Schule zu prüfen, ob die Varianten I und II tatsächlich alternativ
nebeneinanderstehen oder ob der bestehende Raumbedarf die Umsetzung beider
Varianten bedarf.
5. Sowohl am
Standort des Gymnasiums als auch am Standort der Gustav-Heinemann-Schule ist
eine Zweifeldsporthalle vorzusehen. Unter Betrachtung der Baukosten und
haushalterischer Möglichkeiten, aber auch anderer, wie verkehrlicher Aspekte
soll die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, an welchem der oben genannten
Standorte ein Zuschauervolumen von mindestens 199 Personen und eine
Spieltauglichkeit für den Handballsport abgebildet werden kann.
6. Für die
Realschule sind kurzfristig für einen Übergang Container aufzustellen. Diese
sollen qualitativ denen an der Grundschule Nordstadt entsprechen und bis zum
endgültigen Umbau der Realschule genutzt
werden.
7. Bei allen
genannten Maßnahmen ist die Gebäudeleitlinie als Handlungsmaxime zu Grunde zu
legen.
8. Sofern die
Beschluss Punkte 1-6 Nachsteuerungsbedarf im Haushalt ergeben, ist dieser
entsprechend darzulegen und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
9. Die Verwaltung
wird beauftragt vor der Sommerpause eine gemeinsame Sitzung des Liegenschafts-
und des Schulausschusses zu koordinieren. Vorrangiges Ziel der gemeinsamen
Sitzung soll es sein, eine abschließende Entscheidung für die Baumaßnahmen in
der Hinsicht zu jeder Schwelmer Schule zu treffen, welche Variante in welchen
Zeiträumen final realisiert werden soll.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
074/2023 Ziffer 2 |
dafür |
37 |
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dagegen: |
12 |
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Enthaltungen: |
0 |
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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074/2023 Ziffer 1 |
dafür |
47 |
|
dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
2 |