Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.       Folgende Verkehrsflächen werden neu benannt:

1.1.    Die im Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“ festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche zwischen Neumarkt und Schulstraße erhält den Straßennamen „Rathausplatz“ (vgl. Anlage 01).

1.2.    Der Fuß- und Radweg der von der Haßlinghauser Straße bis zur Stadtgrenze Gevelsberg im Wesentlichen über die alte Bahntrasse der Rheinischen Eisenbahn führt, erhält den Straßennamen „Unter dem Karst“ (vgl. Anlage 02).

 

2.       Die unter 1. bezeichneten Verkehrsflächen erhalten durch Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung die Eigenschaft von öffentlichen Straßen als Gemeindestraßen (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Straßenbaulast der Stadt Schwelm (§ 47 StrWG NRW).

 

2.1.    Die unter 1.1 bezeichnete Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW in die Untergruppe „Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerbereiche u.a.)“ eingestuft. Die Benutzung der Verkehrsfläche wird auf den Fußgänger- und Radverkehr beschränkt.

 

2.2.    Die unter 1.2 bezeichnete Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW in die Untergruppe „Sonstige Straßen“ als Selbständiger Fuß- und Radweg eingestuft. Die Benutzung der Verkehrsfläche wird auf den Fußgänger- und Radverkehr beschränkt.

 

In den dieser Verwaltungsvorlage als Anlagen beigefügten Plänen sind die Verkehrsflächen dargestellt.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

014/2023