Sitzung: 23.02.2023 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: einstimmig und abgeschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 014/2023
Beschluss:
1.
Folgende
Verkehrsflächen werden neu benannt:
1.1.
Die im
Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“ festgesetzte öffentliche
Verkehrsfläche zwischen Neumarkt und Schulstraße erhält den Straßennamen
„Rathausplatz“ (vgl. Anlage 01).
1.2.
Der Fuß-
und Radweg der von der Haßlinghauser Straße bis zur Stadtgrenze Gevelsberg im
Wesentlichen über die alte Bahntrasse der Rheinischen Eisenbahn führt, erhält
den Straßennamen „Unter dem Karst“ (vgl. Anlage 02).
2.
Die
unter 1. bezeichneten Verkehrsflächen erhalten durch Widmung gemäß § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der
zurzeit geltenden Fassung die Eigenschaft von öffentlichen Straßen als
Gemeindestraßen (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) in der Straßenbaulast der Stadt
Schwelm (§ 47 StrWG NRW).
2.1.
Die
unter 1.1 bezeichnete Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW in
die Untergruppe „Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der
anliegenden Grundstücke überwiegen (Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche,
Fußgängerbereiche u.a.)“ eingestuft. Die Benutzung der Verkehrsfläche wird auf
den Fußgänger- und Radverkehr beschränkt.
2.2.
Die
unter 1.2 bezeichnete Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW in
die Untergruppe „Sonstige Straßen“ als Selbständiger Fuß- und Radweg
eingestuft. Die Benutzung der Verkehrsfläche wird auf den Fußgänger- und
Radverkehr beschränkt.
In den dieser Verwaltungsvorlage als Anlagen beigefügten Plänen sind die Verkehrsflächen dargestellt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
014/2023 |
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