Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Beckmann erkundigt sich nach der Rückabwicklungsklausel und wie dies durch die Verwaltung sichergestellt werde.

 

Herr Langhard erläutert die entsprechenden Möglichkeiten und verweist die Fragen an den Fachausschuss.  


Beschluss:

 

  1. Die in der der Anlage zu dieser Vorlage dargestellte Fläche wird an die südöstlich der zur verkaufenden Fläche liegenden Firma zwecks Bebauung mit einer Lärmschutzwand veräußert.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Kaufvertrages sicherzustellen, dass die Fläche ausschließlich für die geplante Bebauung, nach Maßgabe der im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen, genutzt werden darf.

 

  1. Im Vertrag wird die Überlassung des vorhandenen Wertstoffcontainerstandortes zu Gunsten der Stadt eingeräumt.

 

Ergänzung aus dem Liegenschaftsausschuss:

 

Die Vorlage wird ergänzt um den Auftrag an die Verwaltung, vor Verkauf der Fläche zu prüfen, ob der westlich an die Haßlinghauser Straße angrenzende Bereich der Grünfläche über eine Breite von etwa 2 Meter vom Verkauf ausgenommen werden kann.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

015/2023