Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Langhard berichtet über das Treffen im Rahmen der Verkehrskommission am 21.11.2022.

Er führt aus, dass alle Verkehrs-Behörden bei diesem konstruktiven Gespräch vertreten gewesen seien.

 

Zum politisch gewünschten Einbahnstraßenverkehr sei festgehalten worden, dass dies grundsätzlich möglich sei. Hierfür sei aber Verkehrsgutachten erforderlich, welches die Knotenpunkte, Räumzeiten, evtl. Programmierung der LSA sowie die Auswirkungen auf angrenzende öffentliche Einrichtungen untersuche. Die Verwaltung werde einen Haushaltsansatz in die anstehenden Etatberatungen einbringen.

 

Im Hinblick auf eine Temporeduzierung sei eine Neuberechnung der Lärmwerte nach RLS 90 (Richtlinie zum Lärmschutz an Straßen) notwendig.

Falls die bestehenden Grenzwerte der LärmschutzRL-StV nicht eingehalten würden, sei eine Tempo 30-Beschilderung möglich.

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Kenntnisnahme wird festgestellt.