Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Mollenkott stellt kurz die Ergebnisse des Controllingberichtes per 30.09.2022 vor und erläutert die aktuellen Verbesserungen. Neu sei eine weitere Form der Bilanzierungshilfe für Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Der Gesetzesentwurf sei noch nicht abschließend beschlossen, es sei jedoch vorgesehen, die Auswirkungen bereits im Jahresabschluss 2022 und in die Etatplanung 2023 ff aufzunehmen. Die Abschreibungen für beiden Bilanzierungshilfen sollen nach dem Gesetzesentwurf im Jahresabschluss 2026 beginnen. 

 

Herr Beckmann (FDP-Fraktion) bittet um die Aufnahme der saldierten Bilanzierungshilfe als „nachrichtlichen Hinweis“ in den Controllingbericht.

 

Herr Ergen (BIZ-Fraktion) bittet um weitergehende Erläuterungen zu der Prognose der Bußgelder der Parkraumbewirtschaftung. Er fragt an, woher der Minderertrag rühre und ob durch eine Aufstockung des Personals das Planziel langfristig erreicht und die Situation verbessert werden könnte?

 

Stellungnahme:

Eine Teilzeitstelle in der Parkraumüberwachung konnte nur zeitverzögert nachbesetzt werden, zudem gab es Krankheitsausfälle in den vergangenen Monaten. Die Prognose bis zum Jahresende geht von einer aktuellen Vollbesetzung der Stellen aus. Grundsätzlich könnte durch eine Aufstockung des Personals die Situation verbessert werden. Die aktuelle Problematik der Personalgewinnung ist hinlänglich bekannt.

 

Herr Kranz (SWG/BfS) wünscht weitere Informationen zu den Mindererträgen aus dem Förderprojekt „Klimamanagement“ und fragt, ob parallel an anderer Stelle auch Minderaufwendungen ausgewiesen werden können.

 

Stellungnahme:

Die Prognose im Controllingbericht wurde mit 70.000 € angesetzt. Nach aktuellen Erkenntnissen kann die Prognose auf 80.000 € angehoben werden. Bei der Bearbeitung des Förderantrags war seinerzeit mit einer Pauschale für die Personalkosten kalkuliert worden. Bei Abruf der Fördermittel werden jedoch die tatsächlichen Personalkosten in Ansatz gebracht, die geringer sind als die Pauschale. Die Aufträge für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes sind in der geplanten Höhe erteilt worden, die Umsetzung wird sich möglicherweise bis in das Jahr 2023 erstrecken. Eine genaue Aufteilung, welche Anteile ins neue Jahr verschoben werden, kann momentan noch nicht getroffen werden. Einsparungen bei den Personalaufwendungen werden in der Gesamteinsparung der zahlungswirksamen Personalaufwendungen abgebildet.

 

 

Nach weiteren Diskussionen über die Problematik der Personalgewinnung und der Beantwortung einzelner Fragen stellt der Vorsitzende Kenntnisnahme der Vorlage fest.