Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Zum Hintergrund dieser sowie der folgenden Vorlage erläutert Frau Bolte, dass die darin beschlossenen Gebührensätze auf Grundlage des OVG-Urteils vom 17.05.2022 berechnet wurden und von der Rechtskraft dieses Urteils abhängen. Die Verwaltung soll durch die Anpassungen der Gebührensatzungen 2021 und 2022 in die Lage versetzt werden zu handeln, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Herr Meckel erkundigt sich, ob aus den rückwirkenden Satzungsänderungen Rückforderungen entstehen können. Frau Bolte führt aus, dass die Bescheide der Veranlagungen 2021 und 2022, zu denen kein Widerspruch eingelegt wurde, bestandskräftig sind. Hieraus können Rückforderungen abgeleitet werden. Lediglich die Fälle der Widersprüche sowie die nach dem OVG-Urteil erlassenen Bescheide müssen angepasst werden.

 

 

Beschluss für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der Neukalkulation und Gebührenbedarfsberechnung auf Ist-Basis 2021 der Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

2.    Der 7. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 gemäß dem Entwurf zu Vorlage 239/2022 wird beschlossen.

3.    Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

14

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

1