Sitzung: 15.11.2022 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: einstimmig und abgeschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 239/2022
Zum Hintergrund
dieser sowie der folgenden Vorlage erläutert Frau Bolte, dass die darin
beschlossenen Gebührensätze auf Grundlage des OVG-Urteils vom 17.05.2022
berechnet wurden und von der Rechtskraft dieses Urteils abhängen. Die
Verwaltung soll durch die Anpassungen der Gebührensatzungen 2021 und 2022 in
die Lage versetzt werden zu handeln, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Herr Meckel
erkundigt sich, ob aus den rückwirkenden Satzungsänderungen Rückforderungen
entstehen können. Frau Bolte führt aus, dass die Bescheide der Veranlagungen
2021 und 2022, zu denen kein Widerspruch eingelegt wurde, bestandskräftig sind.
Hieraus können Rückforderungen abgeleitet werden. Lediglich die Fälle der
Widersprüche sowie die nach dem OVG-Urteil erlassenen Bescheide müssen
angepasst werden.
Beschluss für den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der
Neukalkulation und Gebührenbedarfsberechnung auf Ist-Basis 2021 der
Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.
2.
Der 7.
Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt
Schwelm (Abwassergebührensatzung) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021
gemäß dem Entwurf zu Vorlage 239/2022 wird beschlossen.
3.
Der
Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende
Weisung erteilt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
14 |
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dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
1 |