Nach eingehender Diskussion wird festgehalten, dass die TBS-Satzung in der kommenden Sitzung des Verwaltungsrates insbesondere zum Punkt Mitwirkung des Personalrates erneut behandelt werden soll.


Beschluss:

 

Vor dem Hintergrund der Rückführung des Dienstleistungsbereichs und Friedhofswesens auf die Stadt Schwelm mit Wirkung zum 01.01.2023 beschließt der Rat der Stadt Schwelm folgendes:

 

1.         Das Vermögen der TBS AöR betreffend

a)  den Dienstleistungsbereich (Straßenbau- und Straßenunterhaltung; Straßenbeleuchtung; Pflege der städtischen Grünflächen, Spielplätze, Sportanlagen und Forste; Kfz-Werkstatt (Wartung und Instandsetzung städtischer Fahrzeuge und Geräte), Vorhalten notwendiger Infrastruktur) inklusive den Betriebsgrundstücken Wiedenhaufe 9, 11 und Barmer Straße 56a und

b) das Friedhofswesen (Betrieb und Unterhaltung der städtischen Friedhöfe) inklusive des diesem zuzuordnenden Grundbesitzes

geht - unter Fortbestand der TBS AöR im Übrigen - mit Wirkung zum Stichtag 01.01.2023, 0:00 Uhr als Gesamtheit im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit seinem zu diesem Stichtag vorhandenen Bestand zum Buchwert auf die Stadt Schwelm über, das heißt mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie sämtlichen, den übertragenen Bereichen zuzuordnenden Beschäftigungs- und sonstigen Vertragsverhältnissen. Die Stadt Schwelm tritt als Gesamtrechtsnachfolgerin in alle Rechte und Pflichten des übertragenen Dienstleistungsbereichs und des Friedhofswesens ein.

 

2.         Die Satzung der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen „Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ wird gemäß der beigefügten angepassten Satzung geändert.

 

3.         Es werden folgende neue Satzungen mit Wirkung zum 01.01.2023 erlassen:

a.    Friedhofssatzung gemäß Anlage 2

b.    Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe gemäß Anlage 3

c.    Entgeltordnung für Sonderleistungen der Stadt Schwelm gemäß Anlage 4

 

4.             Der Rat der Stadt Schwelm erteilt der Verwaltung seine Zustimmung zur Umsetzung aller weiteren erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der unter Ziffer 1 beschlossenen Rückführung des Dienstleistungsbereichs und Friedhofswesens. Dies umfasst den Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages betreffend die überzuleitenden Mitarbeiter, Abschluss eines Mietvertrages betreffend die Weiternutzung von Flächen des Betriebsgeländes Wiedenhaufe zwischen der Stadt Schwelm und der TBS AöR sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Übertragung des den zurückübertragenden Bereichen zuzuordnenden Vermögens.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

238/2022