Sitzung: 15.11.2022 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: mehrheitlich beschlossen und abgeschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 238/2022
Herr Schweinsberg
führt aus, dass es in dieser Vorlage die Aspekte der Rückführung zum 01.01.2023
berücksichtigt werden, nicht die Gründung des Eigenbetriebs zum 01.01.2024. Aus
diesem Grund enthält die Vorlage keine Eigenbetriebssatzung.
Die nachfolgenden
Fragen werden von Frau Bolte beantwortet:
Herr Meckel merkt
an, dass in lt. Satzung (§ 2 Abs. 1 a) nur Reinigung und Winterdienst auf
Straßen Gegenstand ist. Er fragt nach der Zuständigkeit für die Gehwege.
Ø
Reinigung
und Winterdienst auf Gehwegen ist per Straßenreinigungssatzung auf die
Grundstückseigentümer übertragen.
Herr Stark
erkundigt sich nach der rechtlichen Grundlage für die Berücksichtigung von
Video- und Telefonkonferenzen sowie der Möglichkeit in diesen Sitzungen
Beschlüsse zu fassen (§ 9 Abs. 1 i. V. m. Abs. 7).
Ø
Die
Anpassung der Satzung in diesem Punkt resultiert aus der Berücksichtigung der
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes bzw. der Kommunalagentur von
Dezember 2021. Diese wurde u. a. aufgrund der Erfahrungen aus der
Corona-Pandemie um diese Option ergänzt.
Herr Senge reichte
vor der Sitzung seine Frage per Mail ein:
„Wie
sollen nach der Änderung der Satzung die Regelungen des LPVG nur beachtet
werden, aber nicht mehr unmittelbar gelten?“
Ø
In § 2
Abs. 7 wurde die Formulierung an die Mustersatzung angepasst. Die Regelungen
des LPVG finden – unabhängig von der Berücksichtigung in der Satzung –
Anwendung. Dies ist im LPVG entsprechend geregelt. Die Erwähnung in der Satzung
dient lediglich der Klarheit.
Beschluss für den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der
Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, der Änderung der Satzung
der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen „Technische Betriebe der Stadt
Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ gemäß der beigefügten angepassten Satzung
sowie allen mit der Rückführung des Dienstleistungsbereichs und Friedhofswesens
auf die Stadt Schwelm einhergehenden erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen.
2.
Der Verwaltungsrat der TBS AöR hebt
jeweils mit Wirkung zum 01.01.2023, 0.00 Uhr
a)
die Friedhofssatzung der TBS AöR für die städtischen
Friedhöfe in Schwelm vom 15.12.2008 (in der Fassung des 4. Nachtrages vom
30.11.2021)
b)
die Gebührensatzung der TBS AöR für die Kommunalen Friedhöfe
in Schwelm vom 03.12.2020 (in der Fassung des 1. Nachtrages vom 30.11.2021) und
c)
die Entgeltordnung
der TBS AöR für Sonderleistungen der Stadt Schwelm durch die Technischen
Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts vom 11.07.2017 auf.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
14 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
0 |