Herr Schweinsberg führt aus, dass es in dieser Vorlage die Aspekte der Rückführung zum 01.01.2023 berücksichtigt werden, nicht die Gründung des Eigenbetriebs zum 01.01.2024. Aus diesem Grund enthält die Vorlage keine Eigenbetriebssatzung.

 

Die nachfolgenden Fragen werden von Frau Bolte beantwortet:

Herr Meckel merkt an, dass in lt. Satzung (§ 2 Abs. 1 a) nur Reinigung und Winterdienst auf Straßen Gegenstand ist. Er fragt nach der Zuständigkeit für die Gehwege.

Ø  Reinigung und Winterdienst auf Gehwegen ist per Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückseigentümer übertragen.

 

Herr Stark erkundigt sich nach der rechtlichen Grundlage für die Berücksichtigung von Video- und Telefonkonferenzen sowie der Möglichkeit in diesen Sitzungen Beschlüsse zu fassen (§ 9 Abs. 1 i. V. m. Abs. 7).

Ø  Die Anpassung der Satzung in diesem Punkt resultiert aus der Berücksichtigung der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes bzw. der Kommunalagentur von Dezember 2021. Diese wurde u. a. aufgrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie um diese Option ergänzt.

 

Herr Senge reichte vor der Sitzung seine Frage per Mail ein:

„Wie sollen nach der Änderung der Satzung die Regelungen des LPVG nur beachtet werden, aber nicht mehr unmittelbar gelten?“

Ø  In § 2 Abs. 7 wurde die Formulierung an die Mustersatzung angepasst. Die Regelungen des LPVG finden – unabhängig von der Berücksichtigung in der Satzung – Anwendung. Dies ist im LPVG entsprechend geregelt. Die Erwähnung in der Satzung dient lediglich der Klarheit.

 

 

 

 

Beschluss für den Verwaltungsrat (zu a):

 

1.    Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, der Änderung der Satzung der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen „Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ gemäß der beigefügten angepassten Satzung sowie allen mit der Rückführung des Dienstleistungsbereichs und Friedhofswesens auf die Stadt Schwelm einhergehenden erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen.

 

2.    Der Verwaltungsrat der TBS AöR hebt jeweils mit Wirkung zum 01.01.2023, 0.00 Uhr

a)         die Friedhofssatzung der TBS AöR für die städtischen Friedhöfe in Schwelm vom 15.12.2008 (in der Fassung des 4. Nachtrages vom 30.11.2021)

b)        die Gebührensatzung der TBS AöR für die Kommunalen Friedhöfe in Schwelm vom 03.12.2020 (in der Fassung des 1. Nachtrages vom 30.11.2021) und

c)      die Entgeltordnung der TBS AöR für Sonderleistungen der Stadt Schwelm durch die Technischen Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts vom 11.07.2017 auf.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

14

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

0