Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Vorstand weist darauf hin, dass im Wirtschaftsplan die Gebührenerlöse der Stadtentwässerung gemäß erwarteter Anpassung des KAG berücksichtigt wurden. Sollte wider Erwarten die Änderung des KAG in der bekannten Form nicht verabschiedet werden und hierdurch eine Neuberechnung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung erforderlich sein, wirkt sich dies auch auf den Wirtschaftsplan aus. Der Verwaltungsrat wird in diesem Fall entsprechend informiert.

 

Frau Mentz erkundigt sich nach den Hintergründen zu den deutlichen Schwankungen bei den bezogenen Leistungen (siehe Erläuterungen E2 b). Frau Bolte erklärt, dass in dieser Position die Ansätze für die Abwicklung der geplanten städtischen Investitionen im Dienstleistungsbereich, insbesondere Straßenbau, berücksichtigt werden. Die investiven Ansätze im Haushalt variieren von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von den geplanten Maßnahmen. Dies führt zu entsprechenden Schwankungen bei den Ansätzen für bezogene Leistungen der TBS. Aufgrund der Abrechnung der mit der Erbringung der Dienstleistungen verbundenen Kosten mit der Stadt unterliegen auch die Umsatzerlöse diesen Schwankungen. Ab 2023 reduziert sich der Wert deutlich aufgrund der Neuorganisation.

 

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2023 der Technischen Betriebe Schwelm AöR inkl. Stellenplan wird festgestellt.

Der Vorstand wird ermächtigt, eventuelle Änderungen vorzunehmen, die sich aus Beratung und Verabschiedung des städtischen Haushaltsplanes ergeben.

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0