Sitzung: 15.11.2022 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: einstimmig und abgeschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 229/2022
Der Vorstand weist
darauf hin, dass im Wirtschaftsplan die Gebührenerlöse der Stadtentwässerung
gemäß erwarteter Anpassung des KAG berücksichtigt wurden. Sollte wider Erwarten
die Änderung des KAG in der bekannten Form nicht verabschiedet werden und hierdurch
eine Neuberechnung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung erforderlich sein,
wirkt sich dies auch auf den Wirtschaftsplan aus. Der Verwaltungsrat wird in
diesem Fall entsprechend informiert.
Frau Mentz
erkundigt sich nach den Hintergründen zu den deutlichen Schwankungen bei den
bezogenen Leistungen (siehe Erläuterungen E2 b). Frau Bolte erklärt, dass in
dieser Position die Ansätze für die Abwicklung der geplanten städtischen
Investitionen im Dienstleistungsbereich, insbesondere Straßenbau, berücksichtigt
werden. Die investiven Ansätze im Haushalt variieren von Jahr zu Jahr in
Abhängigkeit von den geplanten Maßnahmen. Dies führt zu entsprechenden
Schwankungen bei den Ansätzen für bezogene Leistungen der TBS. Aufgrund der
Abrechnung der mit der Erbringung der Dienstleistungen verbundenen Kosten mit
der Stadt unterliegen auch die Umsatzerlöse diesen Schwankungen. Ab 2023
reduziert sich der Wert deutlich aufgrund der Neuorganisation.
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2023 der Technischen Betriebe Schwelm AöR inkl. Stellenplan wird festgestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, eventuelle Änderungen vorzunehmen, die sich aus Beratung und Verabschiedung des städtischen Haushaltsplanes ergeben.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
15 |
|
dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |