Nachtrag: 23.11.2022

Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Kauke erklärt auf Nachfrage, dass Verbräuche zu einzelnen Gebäude(teilen) zwar ermittelt würden, aber daraus aktuell keine steuerungsrelevanten Rückschlüsse gezogen werden könnten.

 

Auf weitere Nachfrage teilt Herr Schweinsberg mit, dass der Friedhof aufgrund seiner derzeitigen Ausprägung als Parkanlage zu sehen und dort aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt teilweise zu beleuchten sei.

 

Dies sei auch der Grund, so Herr Kauke, weswegen Straßenbeleuchtungen nicht ausgeschaltet werden könnten.


Es wird Kenntnis genommen.