Nachtrag: 11.11.2008

Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Beschlussvorschlag:

Gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches  (BauGB) i.V.m. § 13a  vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich Viktoriastraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,  vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach §3 Abs.2 S. 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß §10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 10.11.2008)  Gemarkung  Schwelm Flur 13, Flurstücke 571, 577, 789.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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