Auf Nachfrage der Frau Gießwein erläutert Herr Dr. Steinrücke die Zahlungsverpflichtung bei Abwesenheit.
Beschlussvorschlag:
Der 1. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Erhebung von Marktstandsgeldern in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage der Verwaltung Nr. 200/2008 beigefügten Entwurf beschlossen.
Der der Gebührenfestsetzung in dieser Satzung zu Grunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.