Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Die Verwaltung erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen. Hinsichtlich des Ausbaus der U3-Betreuung wird darauf hingewiesen, dass diese auch mit Hilfe der Tagespflege stattfinden soll.  Hierzu ist eine qualifizierte Begleitung durch Fachpersonal notwendig.

Die gesetzliche Grundlage ist das sog. Kinderfördergesetz (KiFöG), in dem ab 2013 ein Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr vorgesehen ist.

Eine genaue Einschätzung hinsichtlich des Bedarfs ist derzeit noch nicht möglich. Der Bund geht von 35%, das Land von 32% aus.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Geldleistungen der Stadt Schwelm für Tagespflegepersonen werden ab dem 01.01.2009 auf 4,20 € pro Kind und Stunde angehoben.

Die  Richtlinien der Stadt Schwelm für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen in der Jugendhilfe werden entsprechend geändert.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: