Beschluss: Kenntnis genommen

 

Eine Einwohnerin kritisiert den Umgang der Verwaltung mit ihrem Bürgerantrag - Verkehrssituation an der Obermauerstraße/Kölner Straße/Winterberger Straße - B 483 - in Schwelm - und stellt folgende Fragen:
1. Auf welcher Basis wollen Sie denn Ihre Entscheidungen treffen, wenn Ihnen keine aktuellen Fakten vorliegen? Ließen sich die Daten, die das Smiley-Geschwindigkeitsmessgerät an der Winterberger Straße neben der Geschwindigkeit auch noch messen solle, dafür nicht verwerten?

2. Wie solle ein großes Projekt (Bau der Umgehungsstraße B 483n), das viel Vorbereitung erfordere, jemals gut verwirklicht werden, wenn es nicht von langer Hand geplant werde?

3. Was stehe einer Temporeduzierung für 24 Stunden im Wege?

Herr Langhard (Bürgermeister der Stadt Schwelm) nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.: Die Lärmaktionsplanung für Schwelm werde vom Land NRW aufgestellt. Auch die Fortschreibung erfolge von dort. Die Verwaltung habe Werte erhoben. Ebenso lägen Zahlen der Polizei vor. Es gebe eine gute Datengrundlage.
Zu 2.: Der Träger für den Bau der Umgehungsstraße B 483n sei das Land NRW. Es müsse eine neue Trasse gefunden werden, weil die bisherige Trasse zum Teil mit den Jahren überbaut worden sei. Die B 483n sei in der Stufenplanung mit vordringlichem Bedarf bewertet. Der Bau der B 483n stehe regelmäßig auf der Tagesordnung der Gespräche von Verwaltung mit Straßen.NRW.

Zu 3.: Die zeitliche Begrenzung werde in der Vorlage 182/2022 erläutert. Er verweist auf die weitere Erörterung unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt 12.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt.