Sitzung: 20.09.2022 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: einstimmig und abgeschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 189/2022
Frau Bolte führt
aus, dass das Urteil aufgrund einer Nichtzulassungs-Beschwerde beim
Bundesgerichtshof derzeit nicht rechtkräftig ist. Zusätzlich gibt es
Bestrebungen, das Kommunalabgabengesetz (KAG) vor dem Hintergrund der
Urteilsfindung anzupassen. Damit wären – nach derzeitiger Erkenntnis – die
Vorgaben des Urteils nicht mehr auf künftige Kalkulationen anzuwenden. Vielmehr
müssten die neuen Regelungen des KAG beachtet werden.
Sollte bis zum
Jahresende diesbezüglich keine Klarheit bestehen, ist zu überlegen, in welcher
Form die Veranlagung 2023 erfolgen soll. Eine nachträgliche Erhöhung der
Gebühren wird, wenn auch rechtlich zulässig, als suboptimal erachtet. Eine
Veranlagung mit den bisherigen Gebührensätzen wird eine Flut von Widersprüchen
mit entsprechendem Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Bei Bedarf wird in der
nächsten Sitzung über den angedachten Weg berichtet.
Aufgrund von
Veränderungen bei den Wupperverbandsbeiträgen muss die Kalkulation in jedem
Fall überarbeitet werden. Erste Berechnungen haben jedoch ergeben, dass durch
Berücksichtigung weiterer Überdeckungsbeträge die Gebührensätze gegenüber der
vorgelegten Kalkulation nicht verändert werden müssen.
Der aktuellen
Gebührenbedarfsrechnung und –kalkulation der Abwassergebühren in der Stadt Schwelm
für das Jahr 2023 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
15 |
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dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |