Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Bolte führt aus, dass das Urteil aufgrund einer Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesgerichtshof derzeit nicht rechtkräftig ist. Zusätzlich gibt es Bestrebungen, das Kommunalabgabengesetz (KAG) vor dem Hintergrund der Urteilsfindung anzupassen. Damit wären – nach derzeitiger Erkenntnis – die Vorgaben des Urteils nicht mehr auf künftige Kalkulationen anzuwenden. Vielmehr müssten die neuen Regelungen des KAG beachtet werden.

Sollte bis zum Jahresende diesbezüglich keine Klarheit bestehen, ist zu überlegen, in welcher Form die Veranlagung 2023 erfolgen soll. Eine nachträgliche Erhöhung der Gebühren wird, wenn auch rechtlich zulässig, als suboptimal erachtet. Eine Veranlagung mit den bisherigen Gebührensätzen wird eine Flut von Widersprüchen mit entsprechendem Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Bei Bedarf wird in der nächsten Sitzung über den angedachten Weg berichtet.

Aufgrund von Veränderungen bei den Wupperverbandsbeiträgen muss die Kalkulation in jedem Fall überarbeitet werden. Erste Berechnungen haben jedoch ergeben, dass durch Berücksichtigung weiterer Überdeckungsbeträge die Gebührensätze gegenüber der vorgelegten Kalkulation nicht verändert werden müssen.

 

Der aktuellen Gebührenbedarfsrechnung und –kalkulation der Abwassergebühren in der Stadt Schwelm für das Jahr 2023 wird zugestimmt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0