Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

 

 


Herr Langhard beantwortet die in der Vorlage gestellten Fragen.

 

Fragen 1 bis 3 beantwortet er mit „Nein“. Dass keine Diskriminierungsfälle bekannt seien, hieße vermutlich leider nicht, dass es keine gebe.

 

Zu Frage 4 teilt er mit, die Beschwerdestelle nach § 13 AGG, die von ihm und der Personaldezernentin betreut werde. Diese würde in Kürze in der Mitarbeitendenschaft kommuniziert. Im Bereich Benachteiligung auf Grund des Geschlechts stehe die Gleichstellungsbeauftragte zusätzlich auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes zur Verfügung.

Er weist auch bei Frage 5 auch auf diese Stelle, die im Beschwerdemanagement verankert sei. Auch da gebe es seines Wissens keine bekannten Fälle. Die Beschwerdestelle stünde niedrigschwellig auf allen Kanälen für Hilfe zur Verfügung (Frage 6). Die Art der Ermittlungen richte sich ohnehin nach dem Gesetz.

 

In NRW gebe es 42 Antidiskriminierungs-Stellen, in Dortmund sei die nächste (Frage 7).

 

Zu Frage 8 erklärt er, die Gleichstellungsbeauftragte bilde sich regelmäßig fort.

 

Er erklärt zudem die Finanzierung laufe allein über das Land, weder Kommune noch der Kreis würden Zahlungen tätigen.