Sitzung: 02.06.2022 Integrationsrat
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Vorlage: 116/2022/1
Herr Langhard beantwortet die in der Vorlage gestellten Fragen.
Fragen 1 bis 3 beantwortet er mit „Nein“. Dass keine Diskriminierungsfälle bekannt
seien, hieße vermutlich leider nicht, dass es keine gebe.
Zu Frage 4 teilt er mit, die
Beschwerdestelle nach § 13 AGG, die von ihm und der Personaldezernentin betreut
werde. Diese würde in Kürze in der
Mitarbeitendenschaft kommuniziert. Im Bereich Benachteiligung auf Grund des
Geschlechts stehe die Gleichstellungsbeauftragte zusätzlich auf der Grundlage
des Landesgleichstellungsgesetzes zur Verfügung.
Er
weist auch bei Frage 5 auch auf diese Stelle, die im Beschwerdemanagement
verankert sei. Auch da gebe es seines Wissens keine bekannten Fälle. Die
Beschwerdestelle stünde niedrigschwellig auf allen Kanälen für Hilfe zur
Verfügung (Frage 6). Die Art der Ermittlungen richte sich ohnehin nach dem
Gesetz.
In NRW gebe es 42 Antidiskriminierungs-Stellen, in Dortmund sei die nächste (Frage 7).
Zu Frage 8 erklärt er, die Gleichstellungsbeauftragte bilde sich regelmäßig fort.
Er erklärt zudem die Finanzierung laufe allein über das Land, weder Kommune noch der Kreis würden Zahlungen tätigen.