Nachtrag: 30.05.2022

Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Mollenkott stellt vor dem Hintergrund der erstmaligen Bildung im Jahres­abschluss 2021 die rechtliche Situation zum Umgang mit der Bilanzierungshilfe dar:

Frau Mollenkott verweist auf die Vorlage, in der Hintergründe und Möglichkeiten umfassen dargestellt seien. Das Ergebnis werde in den Entwurf des Jahres­abschlusses 2021, der im Rat am 23.06. behandelt werde, einfließen.

Zurzeit gebe es vom Land noch keine endgültigen Regelungen, wie es mit der Bilanzierungshilfe ab 2023 weitergehe, d.h. ob sie dann tatsächlich noch gebildet werden dürfe.

Herr Gießwein bittet um getrennte Abstimmung wie folgt: Erst Abstimmung über Punkt 1., anschließend gemeinsame Abstimmung über die Punkte 2. und 3.


Beschluss:

 

  1. Im Jahresabschluss 2021 wird die maximal mögliche Bilanzierungshilfe gebildet.

 

Abstimmungsergebnis

Vorlage 125/2022

dafür

14

 

dagegen:

4

 

Enthaltungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 ist im Jahr 2024 eine strategische Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Bilanzierungshilfe zu treffen.

 

  1. Dies soll in der Vorlage für den Jahresabschluss 2021 entsprechend berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis

Vorlage 125/2022

einstimmig:

x