Beschluss:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 27.04.2022 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

077/2022/1

dafür

40

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

0