Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Frau Mollenkott führt in die Beratung des Controllingberichtes zum 31.03.2022 ein und verweist auf die Schwierigkeiten nach einem Quartal fundierte Prognosen zum Jahresende abgeben zu können. Hinzu kommen die Besonderheiten bei den Personalkosten, die nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre eine pauschale Kürzung enthalten. Ferner müssten die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, die gestiegenen Energiekosten und die steigenden Kreditzinsen berücksichtigt werden.

In den vergangenen Tagen habe die Verwaltung einen Kredit über 7 Mio Euro aufgenommen mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Der Zinssatz liege heute deutlich über den Konditionen aus Dezember 2021.

 

Herr Kranz (SWG/BfS) erkundigt sich nach den Verschlechterungen bei der Gebäudereinigung und fragt, ob die Krankheitsvertretungen in dem ausgewiesenen Corona-Schaden enthalten seien. Darüber hinaus möchte er wissen, ob bei der Höhe der Liquiditätskredite (Neuaufnahme) weiterhin ein Aufwärtstrend zu prognostizieren sei oder ob eine Stabilisierung eintrete.

 

Frau Mollenkott führt zur Höhe der Liquiditätskredite aus, dass gerade heute eine neue Planung erfolgt sei. Nachdem einige Rechnungen der Großprojekte über Liquiditätskredite vorfinanziert worden seien und dies über die Kreditaufnahme (s.oben) ausgeglichen worden sei, belaufe sich der aktuelle Kassenkredit in einer Größenordnung von rd. 42 Mio Euro. Es seien keine Ausreißer erkennbar.         

 

Herr Gießwein merkt an, dass die Preissteigerungen durch die Erhöhung des Mindestlohnes bekannt waren und folglich in der Etatplanung hätten berücksichtigt werden können. Ebenso die Mieterhöhung der Dreifeldhalle Schwelm ArENa sei bekannt gewesen. Er bittet um Informationen, warum diese Tatbestände nicht in der Etatplanung verarbeitet worden seien.

 

Protokollnotiz:

 

Frage 1: Erhöhung Mindestlohn

 

Antwort der Fachabteilung:

Zunächst sei angemerkt, dass die Erhöhung des Mindestlohns nur einer von mehreren Gründen für die voraussichtliche Überschreitung des Etatansatzes 2022 ist. Diese Mindestlohnerhöhung bei den eingesetzten Fremdreinigungsunternehmen wurde auch versucht, durch eine moderate Anpassung des Etatansatzes im Vergleich 2021 zu 2022 zu berücksichtigen. Der Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 EUR ab 01.10.2022 hingegen wurde aber erst am 23.02.2022 von der Bundesregierung beschlossen. Dies konnte im Etatansatz 2022

nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Frage 2: Mieterhöhung Dreifeldhalle

 

Antwort der Fachabteilung:

 

Wenn im Controllingbericht von Miete die Rede ist, dann ist hier stets die Bruttomiete gemeint, also die Nettomiete zuzüglich der von der Stadt zu tragenden Betriebskosten. Die im Controllingbericht erwähnte Erhöhung der Miete bezieht sich hierbei ausdrücklich nur auf den in der Gesamtmiete enthaltenen Betriebskostenanteil.

Die Erhöhung des Betriebskostenanteils für 2022 hat sich aber erst im Laufe des Monats 03/2022 ergeben, nachdem die vom Vermieter Ende Februar 2022 vorgelegten Unterlagen von hier geprüft und mit der vom Vermieter beauftragten Verwaltung besprochen wurden. Eine Berücksichtigung im Etat für 2022 war damit nicht mehr möglich.

 

Anschließend stellt Herr Kirschner Kenntnisnahme der Vorlage fest.