Sitzung: 12.05.2022 Finanzausschuss
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Vorlage: 095/2022
Frau Mollenkott f?hrt in die Beratung des Controllingberichtes zum 31.03.2022 ein und verweist auf die Schwierigkeiten nach einem Quartal fundierte Prognosen zum Jahresende abgeben zu k?nnen. Hinzu kommen die Besonderheiten bei den Personalkosten, die nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre eine pauschale K?rzung enthalten. Ferner m?ssten die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, die gestiegenen Energiekosten und die steigenden Kreditzinsen ber?cksichtigt werden.
In den vergangenen Tagen habe die Verwaltung einen Kredit ?ber 7 Mio Euro aufgenommen mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Der Zinssatz liege heute deutlich ?ber den Konditionen aus Dezember 2021.
Herr Kranz (SWG/BfS) erkundigt sich nach den Verschlechterungen bei der Geb?udereinigung und fragt, ob die Krankheitsvertretungen in dem ausgewiesenen Corona-Schaden enthalten seien. Dar?ber hinaus m?chte er wissen, ob bei der H?he der Liquidit?tskredite (Neuaufnahme) weiterhin ein Aufw?rtstrend zu prognostizieren sei oder ob eine Stabilisierung eintrete.
Frau Mollenkott f?hrt zur H?he der Liquidit?tskredite aus, dass gerade heute eine neue Planung erfolgt sei. Nachdem einige Rechnungen der Gro?projekte ?ber Liquidit?tskredite vorfinanziert worden seien und dies ?ber die Kreditaufnahme (s.oben) ausgeglichen worden sei, belaufe sich der aktuelle Kassenkredit in einer Gr??enordnung von rd. 42 Mio Euro. Es seien keine Ausrei?er erkennbar.?????????
Herr Gie?wein merkt an, dass die Preissteigerungen durch die Erh?hung des Mindestlohnes bekannt waren und folglich in der Etatplanung h?tten ber?cksichtigt werden k?nnen. Ebenso die Mieterh?hung der Dreifeldhalle Schwelm ArENa sei bekannt gewesen. Er bittet um Informationen, warum diese Tatbest?nde nicht in der Etatplanung verarbeitet worden seien.
Protokollnotiz:
Frage 1: Erh?hung Mindestlohn
Antwort der Fachabteilung:
Zun?chst sei angemerkt, dass die Erh?hung des Mindestlohns nur einer von mehreren Gr?nden f?r die voraussichtliche ?berschreitung des Etatansatzes 2022 ist. Diese Mindestlohnerh?hung bei den eingesetzten Fremdreinigungsunternehmen wurde auch versucht, durch eine moderate Anpassung des Etatansatzes im Vergleich 2021 zu 2022 zu ber?cksichtigen. Der Gesetzentwurf zur Erh?hung des Mindestlohns auf 12,00 EUR ab 01.10.2022 hingegen wurde aber erst am 23.02.2022 von der Bundesregierung beschlossen. Dies konnte im Etatansatz 2022
nicht mehr ber?cksichtigt werden.
Frage 2: Mieterh?hung Dreifeldhalle
Antwort der Fachabteilung:
Wenn im Controllingbericht von Miete die Rede ist, dann ist hier stets die Bruttomiete gemeint, also die Nettomiete zuz?glich der von der Stadt zu tragenden Betriebskosten. Die im Controllingbericht erw?hnte Erh?hung der Miete bezieht sich hierbei ausdr?cklich nur auf den in der Gesamtmiete enthaltenen Betriebskostenanteil.
Die Erh?hung des Betriebskostenanteils f?r 2022 hat sich aber erst im Laufe des Monats 03/2022 ergeben, nachdem die vom Vermieter Ende Februar 2022 vorgelegten Unterlagen von hier gepr?ft und mit der vom Vermieter beauftragten Verwaltung besprochen wurden. Eine Ber?cksichtigung im Etat f?r 2022 war damit nicht mehr m?glich.
Anschlie?end stellt Herr Kirschner Kenntnisnahme der Vorlage fest.
