Die Kämmerin Frau Mollenkott gibt einen kurzen Überblick zum Entwurf des Jahresabschlusses 2021. Es sei geplant den Entwurf mit allen Anlagen in die Ratssitzung am 23.06.2022 einzusteuern.

 

Der Jahresabschluss weise aktuell ein Jahresergebnis von rd. 2,9 Mio. Euro aus und basiere in großen Teilen auf Verbesserungen bei den Gewerbesteuererträgen und den Erträgen aus der Einkommensteuer. Daneben konnten bei den Erstattungen anderer Jugendämter bei Zuständigkeitswechsel und durch Einsparungen bei den zahlungswirksamen Personalaufwendungen Verbesserungen erzielt werden. Verschlechterungen ergeben sich beispielsweise durch erhöhte Rückstellungs-bildung für Instandhaltungsmaßnahmen, durch Mindererträge bei den Benutzungs-gebühren der Kindereinrichtungen und durch erhöhte Transferaufwendungen im Jugendbereich.

Die Bilanzierungshilfe sei erstmalig im Jahresabschluss gebucht worden und liege bei einer Summe von rd. 9 Mio Euro. Damit werde der Planwert um rd. 1,1 Mio Euro unterschritten. Dieser Betrag sei haushaltsstellenscharf ermittelt worden und enthalte auch Tatbestände, die in der Planung nicht berücksichtigt worden seien, da in der Etatplanung das Augenmerk auf wenige große Corona-Auswirkungen gelegt worden sei. Im Verlauf des Jahres habe sich gezeigt, dass auch in anderen Bereichen erhebliche Corona-Auswirkungen aufgetreten seien. Der geringere Betrag der Bilanzierungshilfe habe im Jahr 2025 Auswirkungen auf die jährlich zu bildenden Abschreibungen, die dann ebenfalls geringer ausfallen werden.

 

Es sei geplant, den größten Teil des Jahresüberschusses der Ausgleichs-Rücklage zuzuführen. Das Eigenkapital werde mit dem Jahresüberschuss aus dem Jahresabschluss 2021 auf rd. 13,5 Mio Euro ansteigen.

 

Herr Gießwein (GRÜNE) dankt der Kämmerin und der gesamten Verwaltung und bittet um eine Information, ob die endgültige Entscheidung über die Höhe der Bilanzierungshilfe und den Umgang damit bereits gefallen sei oder wann diese Diskussion in den politischen Gremien geführt werde.

In der Sitzung des Finanzausschusses im Januar sei vereinbart worden, die Vor- und Nachteile einer hohen Bilanzierungshilfe darzustellen und gemeinsam über die Höhe der zu buchenden Bilanzierungshilfe zu beraten.

 

Frau Mollenkott bestätigt, dass bisher keine Diskussion darüber erfolgt sei und führt aus, dass es sich hier in erster Linie um eine Rechengröße für den Jahresabschluss handele, mit dem Ziel, möglichst viel Eigenkapital für die Folgejahre zu bilden.

 

Herr Kick (SPD-Fraktion) fragt an, ob die Möglichkeit bestehe, den Entwurf des Jahresabschlusses in der vorliegenden Form und nach dem bisherigen Verfahren zu bestätigen und gegebenenfalls später einen Sonderbetrag zur Reduzierung der Bilanzierungshilfe zu buchen (eine Art Sonderabschreibung).

 

Es wird diskutiert, ob die Problematik im kleinen Kreis oder im Rahmen einer Sondersitzung des Finanzausschusses geklärt werden soll.

 

Herr Langhard dankt für diesen Hinweis und sichert zu, die Zulässigkeit einer „Sonderabschreibung“ in Erfahrung zu bringen und im Übrigen das weitere Vorgehen mit den Fraktionen abzustimmen.