Sitzung: 02.05.2022 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 087/2022
Herr Menke erklärt, dass das
Landeskinderschutzgesetz NRW beschlossen wurde. Dies sei ein guter Fortschritt
in Richtung Kinderschutz und findet Anwendung beim Jugendamt. Der Gesetzgeber gibt vor, dass regelmäßig die
Qualität der Leistungen evaluiert werden muss. Z.B. soll sich die
Strukturqualität bei der personellen Ausstattung im Bereich des Bereitschaftsdienstes verbessern. Über die entstehenden Kosten gibt
es noch keine Erkenntnisse.