Herr Menke erklärt, dass das Landeskinderschutzgesetz NRW beschlossen wurde. Dies sei ein guter Fortschritt in Richtung Kinderschutz und findet Anwendung beim Jugendamt.  Der Gesetzgeber gibt vor, dass regelmäßig die Qualität der Leistungen evaluiert werden muss. Z.B. soll sich die Strukturqualität bei der personellen Ausstattung  im Bereich des Bereitschaftsdienstes  verbessern. Über die entstehenden Kosten gibt es noch keine  Erkenntnisse.