Beschluss: ablehnend beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 18, Enthaltungen: 0

Herr Feldmann geht davon aus, dass der Antrag noch im RAT behandelt wird. Sonst würden die Ratsmitglieder ausgeschlossen. Es gehe darum, die Gleichberechtigung zwischen Geschlechtern weiter voran zu bringen aufgrund des großen Nachholbedarfs.

 

Herr Langhard führt aus, dass das Landesgleichstellungsgesetz ab 200 Angestellten eine halbe Stelle vorsehe und ab 500 Angestellten eine ganze Stelle, die Verwaltung mache schon mehr, als vorgeschrieben.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Anke Steger, bedankt sich für den Antrag. Der Antrag mache deutlich, das Gleichstellung auch im politischen Raum wahrgenommen werde. Frau Steger teilt mit, sie erschließe sich momentan noch das Wirkungsfeld und fülle dieses mit Inhalten. Es gebe sehr viel zu tun. Eine fundierte Aussage könne noch nicht erfolgen. Frau Steger bittet um Zeit, um eine Einschätzung geben zu können, um dann nochmal ins Gespräch miteinander zu kommen.

 

Herr Gießwein ist der Meinung, dass eine Stelle ausreichend sei. Er bittet Frau Steger um Mitteilung im Falle einer drohenden Überlastung.

 

Herr Kirschner sagt, das Thema Gleichstellung erhalte eine hohe Wertschätzung in der Fraktion SPD. Gleichstellung sei wichtig und ein vorrangiges Ziel in einer modernen Gesellschaft. Herr Kirschner bedankt sich für die reflektierte und sachliche Einschätzung von Frau Steger.

 

Frau Günther vertritt die Auffassung, dass Themenfelder und Herausforderungen gestiegen seien. Der Bedarf werde nicht durch das Gesetz bestimmt, sondern durch Bürger*innen und Mitarbeiter der Verwaltung. Frau Günther schlägt eine Fristsetzung vor, zu der dann eine Bedarfsanalyse erfolgen soll.

 

Herr Langhard erwidert, dass der Bedarf der Stellen nicht die Mitarbeitenden bestimmen, sondern die Politik im Stellenplan.

 

Frau Dr. Hortolani bittet um weitere Diskussion auf sachlicher Ebene und stellt einen Antrag auf Ende der Debatte.

 

Weitere Wortbeiträge der Fraktionen erfolgen nicht, so dass Herr Langhard um Abstimmung bittet und versichert, dass Antrag auch im Rat behandelt werde.


Beschluss:

In der Verwaltung wird eine Gleichstellungsstelle eingerichtet, sie trägt den Namen

Gleichstellung zwischen den Geschlechtern. Diese Gleichstellungsstelle wird mit zwei bzw. drei Stellen ausgestattet, wobei eine Stelle als Ganztagsstelle mit hundert Prozent die zweite Stelle wahlweise mit hundert Prozent oder zweimal fünfzig Prozent zu besetzen ist.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

1

 

dagegen:

18

 

Enthaltungen:

0