Beschluss: einstimmig und abgeschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Wie berichtet hatten die TBS einen Förderantrag für die geplante Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher gestellt. Problematisch wurde gesehen, dass eine AöR nicht antragsberechtigt ist. Als Ausweg wurde die Antragstellung über die Stadt gesehen. Dieser Weg wurde gewählt, der Antrag wurde bewilligt. Betreiber der Anlage und Nutzer des Stroms müssen identisch sein. Deshalb soll die Anlage nicht vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, wenn die Immobilie im Rahmen der Neuorganisation auf die Stadt übergeht. Aber als nächstes stellt sich die gemischte Nutzung der Immobilie und damit des erzeugten Stroms durch Stadt und AöR als förderschädlich heraus, da in den Bedingungen von einer „Personenidentität“ gesprochen ist. Diese ist bei Stadt und AöR nicht gegeben. Einer Argumentation, die die Betrachtung auf die Ebene „Konzern Stadt“ habt, wurde bisher seitens dem Fördergeber nicht gefolgt.

Die Photovoltaikanlage würde sich nach den Berechnungen des Beraters der AVU ohne Förderung nach spätestens zehn Jahren amortisieren, mit der Förderung deutlich schneller.

Der Vorstand hat noch eine Idee mit einer kleineren Anlage nur für einen Teilbereich, der städtisch wird, entwickelt, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann. Die größere Anlage ist s. E. ökologisch jedoch sinnvoller. Soweit bekannt ist, dürfen nicht zwei Anlage auf einem Grundstück parallel betrieben werden, so dass dieser Ansatz vermutlich nicht zum Tragen kommen kann.

Die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage im ursprünglichen Umfang ohne Förderung müsste seitens der Stadt getroffen werden.

 

 

Die Mitglieder beraten über den Antrag der alternativen Antriebe aller Fahrzeuge und anschließend werden die Punkte 1. – 3. aus der E-Mail vom 02.02.2022.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Anschaffungen von motorisierten Fahrzeugen aller Art bevorzugt Fahrzeuge mit umweltverträglichen, nachhaltigen Antrieben zu beschaffen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt bei einer Beschaffung von Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb darzulegen, warum kein alternativer Antrieb verwendet werden kann.
  3. In der städtischen Werkstatt sollen die notwendigen Voraussetzungen für Wartung etc. der Fahrzeuge geschaffen werden. Soweit dies nicht wirtschaftlich sinnvoll erscheint, legt die Verwaltung dies der Politik in einer Beschlussvorlage ausführlich dar. Zu den notwendigen Voraussetzungen gehört insbesondere auch, dass die eigenen Mitarbeitenden entsprechend geschult werden.

wie folgt beschlossen:

 


 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

13

 

dagegen:

0

 

Enthaltungen:

2