Sitzung: 21.03.2022 Beirat für Menschen mit Behinderungen
Frau Schlink unterrichtet darüber, dass alle Angelegenheiten des Beirats
als auch Menschen mit Behinderung betreffende Anfragen im Allgemeinen über sie
laufen. Sie gibt sie in den Beirat und von dort nach Beratung zurück in
die Verwaltung. Unter Bezug auf Tagesordnungspunkt 10 erläutert Sie das
Verfahren am Beispiel einer Bauantragsanfrage. Sie gibt auch den Hinweis, dass
im Einzelfall für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist von zwei Monaten
einzuhalten ist. Sonst gilt das Fehlen der Stellungnahme als Zeichen, dass
keinerlei Einwände erhoben werden.