Frau Schlink unterrichtet darüber, dass alle Angelegenheiten des Beirats als auch Menschen mit Behinderung betreffende Anfragen im Allgemeinen über sie laufen. Sie gibt sie in den Beirat und von dort nach Beratung zurück in die Verwaltung. Unter Bezug auf Tagesordnungspunkt 10 erläutert Sie das Verfahren am Beispiel einer Bauantragsanfrage. Sie gibt auch den Hinweis, dass im Einzelfall für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist von zwei Monaten einzuhalten ist. Sonst gilt das Fehlen der Stellungnahme als Zeichen, dass keinerlei Einwände erhoben werden.