Sitzung: 21.03.2022 Beirat für Menschen mit Behinderungen
Frau Schlink unterrichtet dar?ber, dass alle Angelegenheiten des Beirats
als auch Menschen mit Behinderung betreffende Anfragen im Allgemeinen ?ber sie
laufen. Sie gibt sie in den Beirat und von dort nach Beratung zur?ck in
die Verwaltung. Unter Bezug auf Tagesordnungspunkt 10 erl?utert Sie das
Verfahren am Beispiel einer Bauantragsanfrage. Sie gibt auch den Hinweis, dass
im Einzelfall f?r die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist von zwei Monaten
einzuhalten ist. Sonst gilt das Fehlen der Stellungnahme als Zeichen, dass
keinerlei Einw?nde erhoben werden.
