Frau Schlink unterrichtet dar?ber, dass alle Angelegenheiten des Beirats als auch Menschen mit Behinderung betreffende Anfragen im Allgemeinen ?ber sie laufen. Sie gibt sie in den Beirat und von dort nach Beratung zur?ck in die Verwaltung. Unter Bezug auf Tagesordnungspunkt 10 erl?utert Sie das Verfahren am Beispiel einer Bauantragsanfrage. Sie gibt auch den Hinweis, dass im Einzelfall f?r die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist von zwei Monaten einzuhalten ist. Sonst gilt das Fehlen der Stellungnahme als Zeichen, dass keinerlei Einw?nde erhoben werden.